Eine Mitarbeiterin, die im April ausgeschieden ist, soll noch eine Abfindung ausgezahlt bekommen. Gibt es in Lohn und Gehalt keine Möglichkeit in den Bewegungsdaten einen Festbezug für einen zurückliegenden Monat zu erfassen und damit eine Rückrechnung des Aprils anzustoßen?
Hallo,
eine Rückrechnung für ausgeschiedene Mitarbeiter:innen ist in DATEV Lohn und Gehalt tatsächlich nicht mehr möglich, sobald der Austritt im Vormonat festgeschrieben wurde.
Wenn nachträglich noch eine Abfindung gezahlt werden soll, kannst du sie im aktuellen Abrechnungsmonat erfassen – also ohne Rückrechnung – indem du eine Wiederanmeldung mit Abrechnung für diesen Monat anlegst.
Wichtig ist dabei, dass du die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Abfindung korrekt auswählst (z. B. Kennzeichen „Abfindung“ im Lohnartenstamm).
Eine Rückrechnung in den April selbst kannst du aber nicht über die Bewegungsdaten anstoßen.
Viele Grüße
@sbauerfeld schrieb:Eine Mitarbeiterin, die im April ausgeschieden ist, soll noch eine Abfindung ausgezahlt bekommen. Gibt es in Lohn und Gehalt keine Möglichkeit in den Bewegungsdaten einen Festbezug für einen zurückliegenden Monat zu erfassen und damit eine Rückrechnung des Aprils anzustoßen?
Soweit z.B. ein Vergleich/Urteil nach April datiert, ist eine Rückrechnung nicht erlaubt. Wenn Sie die aktuellen ELStAM kennen, dann aktuell die korrekte St.-Kl. verwenden. Ansonsten jetzt mit St.-Kl. 6 abrechnen.
Die Abfindung muss im laufenden Monat abgerechnet werden .
Auf Nebenarbeitgeber mit Steuerklasse 6
Ausser sie wissen 100 prozentig dass der Arbeitnehmer keine neue Beschäftigung hat. Schriftlich vom Mandaten geben lassen.