Hallo,
habe folgendes Problem. Ein Mitarbeiter ist zum 31.10. ausgetreten. Heute habe ich einen Anruf der AfA bekommen, dass der MA nach der Kündigung keine Kurzarbeit mehr hätte machen dürfen. Ich habe aber noch 3 Tage Kurzarbeit abgerechnet. Die AfA möchte jetzt einen korrigierten KUG Antrag haben.
Wie gehe ich jetzt vor?
Schöne Grüße
Sylvia
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Im Mitarbeiter-Kalender die drei Tage streichen, und die Lohnabrechnung (nicht Probe) durchführen. Dann wird automatisch ein berichtigter Leistungsantrag 107 erstellt. Im Anhang 108 ist dann beim betroffenen Mitarbeiter ein -K- gesetzt.
Vielen Dank für die Antwort.
Vielleicht jetzt eine für mich peinliche Frage: Der Mitarbeiter ist zum 31.10. ausgeschieden. Somit müsste ich ja den
Oktober korrigieren, aber wie mache ich das? Nur den einen Mitarbeiter öffnen, dann die 3 Tage im Kalender korrigieren und dann direkt nur den einzelnen MA abrechnen?
Ich habe so einen Fall noch nicht gehabt und stell mich gerade wahrscheinlich ungeschickt an.
Schöne Grüße Sylvia
Gute Frage. Sie korrigieren den AN im nächsten offenen Monat (beim AN den letzten Abrechnungsmonat* anpassen). Die Auswertungen 107 und 108 werden dann automatisch auch noch für den Oktober korrekt berichtigt.
*
okay, ich trau mich da gleich mal ran.
Dankeschön