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Austritt Langzeitkranker Einmalzahlung mit Abzug von SV-Beiträgen

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letzte Antwort am 08.09.2025 16:24:34 von jessi982
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jessi982
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Hallo zusammen,

ein ehemaliger Mitarbeiter ist seit ca. Mitte 2022 ausgesteuert. Im Januar 2024 ist er aus der Firma ausgeschieden und hat sein Arbeitszeitkonto ausgezahlt bekommen. Nun rief mich die Krankenkasse an und sagte, dass diese Einmalzahlung Sozialversicherungsfrei sein müsste, da hat die Krankenkasse recht. Es sind keine SV-Tage vorhanden daher müsste die Abrechnung SV-frei sein.
Hat jemand eine Idee wie ich das korrigiert kriege ?


_AnjaA_
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Hallo,

 

d.h. Sie haben eine Januarabrechnung gemacht gehabt und das Entgelt sv-pflichtig abgerechnet gehabt ... Richtig?

 

Wenn das so ist, dann zurück im Januar eine SV-Freie Lohnart anlegen und den Betrag dahin zuordnen und mit dem Februar 2024 eine Nachberechnung Januar 2024 anstoßen. 

 

Das sollte gehen.


VG Anja

Manchmal ist weniger auch mehr.
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jessi982
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Ja, genau. Ich habe eine Januarabrechnung gemacht.

Meine Idee war ich gebe die Lohnart (4630), womit das AZK abgerechnet wurde, in die Monatserfassung mit der Stundenanzahl ein um dann mit der SV-freien Lohnart die Abrechnung zu korrigieren.

Man kann die Lohnart 4630 nicht in der Monatserfassung anwenden.

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_AnjaA_
Einsteiger
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Hallo,

 

wenn Sie aber eine Stundenzahl angeben, ist das glaube ich kein Einmalbezug.

Das passt m.E. nicht.

 

VG Anja

Manchmal ist weniger auch mehr.
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jessi982
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Ich habe am Freitag noch mit der Datev telefoniert. Mit der Einstellung vom Arbeitszeitkonto war alles richtig. Der Fehler ist behoben und die Auszahlung des Arbeitszeitkontos ist jetzt SV-frei. Es lag an dem Ausfallschlüssel KE.

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theresa_roemer
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Ich wundere mich über die Aussage der KK. 
Wir haben gerade eine SV-Betriebsprüfung und den exakt gleichen Fall: Mitarbeiter war seit 11/2017 erst im Krankengeldbezug und anschließend ausgesteuert. 

Im April 2020 haben wir seine Überstunden per Einmalbezug kumuliert ausgezahlt und das lief automatisch beitragsfrei, weil er ja 0 SV-Tage auf der Abrechnung 04/2020 auswies. 

 

Laut Betriebsprüfung heißt es nun: 

Kumuliert gezahlte Überstd.-Vergütungen sind stets steuer- u. beitragspfl. und aufgrund ihrer Zeitbezogenheit laufendes Arbeitsentgelt. Daher sind diese Überstd. stets dem Monat zuzuordnen, in dem sie erarbeitet worden sind. Bei Nachzahlungen aufgrund rückwirkender Überstd.-Vergütung kann die Regelung für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt angewandt werden. Dabei ist die anteilige Jahresbemessungsgrenze des Nachzahlungszeitraumes zu Grunde zu legen. 

 

Da aber ja wie geschildert Beitragsfreiheit im Nachzahlungszeitraum bestand und es daher ohne SV-Beiträge ausgezahlt wurde, müssen wir die Beiträge und Umlagen nun nachzahlen, da wir die Einmalzahlung dem November 2017 hätten zuordnen müssen. (Was LODAS technisch eh nicht hinbekommen hätte) 


jessi982
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Hallo @theresa_roemer

 

hast du vielleicht inzwischen eine Lösung gefunden?

 

Bei uns wurde von dem Prüfer nichts beanstandet. Vielleicht hatten wir auch einfach nur Glück. Ich weiß auf jeden Fall, dass ich in den nächsten Jahren immer wieder mit diesem Thema zu tun haben werde. 

Rechne ich mir händisch aus, welche SV-Beiträge da zustande kommen und ziehe diese dann mit einer Netto Lohnart von dem Netto-Verdienst ab ? Kann ich dann die restlichen Sachen über das SV-Meldeportal machen ? Ich habe mit dem SV-Meldeportal noch nicht so viel Erfahrung. Ich wüsste ehrlich gesagt gerade nicht wie ich das sonst machen soll. 

theresa_roemer
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Hallo @jessi982 

Meine Lösung: Zeichnet sich zum Jahresende ab, dass ein Langzeitkranker nicht wiederkehrt, zahle ich vorbeugend alle Überstunden mit der Dezember-Lohnabrechnung des Jahres, in dem er noch gearbeitet hat, als Einmalbezug aus. 

Dann zieht LODAS noch die Jahres-Beitragsbemessungsgrenze heran und verbeitragt korrekt. 

Sollte der Mitarbeiter im Folgejahr wieder kommen, muss er die Überstunden halt von neuem aufbauen. 

Ich kann es nicht ändern. 

Mit dem SV-Meldeportal kann ich dir auch nicht weiterhelfen, da LODAS ja doch 99,9% automatisch macht, hat man ja glücklicherweise kaum Berührungspunkte. 

Und in solchen Fällen die Krankenkasse anzurufen und das mit denen manuell zu verhackstückeln: Nein danke. 😄 Ich hatte bei dem letzten Fall das Glück, jemand sehr kompetentes am Telefon zu haben, der mir mit der Berechnung helfen konnte und auch die automatische Einziehung der Beiträge veranlassen konnte, aber ich hatte auch schon Mitarbeiter:innen am anderen Ende, die standen wie der Ochs vor'm Berg und wussten auch nicht, was zu tun ist. 
Daher die Lösung mit dem Auszahlen. Es ist dann sauber gelaufen und keiner kann meckern.

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jessi982
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@theresa_roemer

Dein Lösungsweg ist auf jeden Fall viel einfacher. Der hätte mir mal vor einem Jahr einfallen sollen. Meine Vorgängerinnen schienen aber auch nicht auf diese Idee gekommen zu sein. 

 

Ich hatte heute früh nicht so viel Glück bei der einen Krankenkasse. Erst wurde ich von dem einen zum anderen weitergeleitet und dann war ich im Grunde nicht schlauer als vorher. Zum Schluss wurde mir dann ein Datenblatt der Beitragssätze von 2016 geschickt, was ich sicherlich auch noch gefunden hätte. 




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letzte Antwort am 08.09.2025 16:24:34 von jessi982
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