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Auslagenerstattung für neuen Mitarbeiter aus dem Ausland

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letzte Antwort am 16.04.2024 12:54:17 von lohnhilfe
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bmanzenberger
Beginner
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Hallo Zusammen,

 

bei uns wurde ein neuer Mitarbeiter eingestellt, der für diesen Job aus dem Ausland nach Deutschland ausgewandert ist. Nun beantragt er die Erstattung seiner Auslagen:

 

* Gebühren für Pass und Visum für sich und seine Familie (Fotos, Gebühren)

* Reisekrankenversicherung für die ersten Tage in Deutschland (er ist vor dem Eintrittsdatum angereist)

* Kosten für die Übersetzung und Beglaubigung seiner Zeugnisse und Unterlagen

 

Welche Auslagen darf ich ihm steuerfrei erstatten ? Welche Rechtsgrundlage habe ich ?

 

Vielen Dank

 

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 4
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Umzugskosten / 3 Umfang der steuerfreien Vergütung | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe

 

unten in der interaktiven Darstellung auf "Beispiele" klicken, ich denke, so ziemlich alles ist da irgendwo unterbringbar. 

LG
VM
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bmanzenberger
Beginner
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Nachricht 3 von 4
87 Mal angesehen

vielen Dank

Leider habe ich zu den Zeugnisse nichts gefunden (Übersetzung + Beglaubigung). Das sind ja keine Koste, die mit dem Umzug entstehen ?

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 4 von 4
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letzte Antwort am 16.04.2024 12:54:17 von lohnhilfe
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