Hallo Zusammen,   bei uns wurde ein neuer Mitarbeiter eingestellt, der für diesen Job aus dem Ausland nach Deutschland ausgewandert ist. Nun beantragt er die Erstattung seiner Auslagen:   * Gebühren für Pass und Visum für sich und seine Familie (Fotos, Gebühren) * Reisekrankenversicherung für die ersten Tage in Deutschland (er ist vor dem Eintrittsdatum angereist) * Kosten für die Übersetzung und Beglaubigung seiner Zeugnisse und Unterlagen   Welche Auslagen darf ich ihm steuerfrei erstatten ? Welche Rechtsgrundlage habe ich ?   Vielen Dank  
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