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Ausfallschlüssel PK

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letzte Antwort am 16.08.2016 14:09:24 von gefi
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gefi
Beginner
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Hallo!

Ich habe seit kurzem Probleme bei Kinderpflege-Krankengeld.

Das FESTGEHALT wird bei der Eingabe des Ausfallschlüssels PK nicht gekürzt?

Bis zum Abrechnungsmonat 06/2016 gab es bei Gehaltsempfänger keine Probleme. Neuerdings erscheint die Meldung "Entgeltbescheinigung konnte nicht erstellt werden, da kein Entgeltausfall vorliegt ". Woran kann das liegen?

Konnte in den Dokumenten  Nr.5303309 und 1036211  keine Lösung für das Problem finden.

Vielleicht hat jemand eine Idee.

Danke schon mal im Voraus!

Gruß Heike

t_r_
Allwissender
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Hallo,

prüfen Sie mal, ob Sie die Umrechnungsformel bei Ausfall von ganzen Tagen auf Mandanten- oder Mitarbeiterebene geändert haben. Bei bestimmten Kombinationen ergibt sich bei Festgehaltsbeziehern keine Kürzung, so z. Bsp. bei "Betrag * zu bezahlende Kalendertage", des Gehalts.

Viele Grüße

T. Reich

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gefi
Beginner
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Nachricht 3 von 7
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Hallo Herr Reich,

vielen Dank für den Vorschlag. Aber es sind keine Änderungen an der Umrechnungsformel vorgenommen.

Gruß Heike

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

wird den das Gehalt wunschgemäß gekürzt und erfolgt der Hinweis auf die Unterberechnung auf der Abrechnung?

Gruß, T. Reich

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rvh
Erfahrener
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Nachricht 5 von 7
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Hallo,

haben Sie vielleicht den Fall der Kürzung um einen Kalendertag in einem Monat mit 31 Tagen vorliegen ??

Dann kommt es nämlich bei entsprechender Umrechnungsformel zu keiner Kürzung, da immer noch 30 Tage nach dem einen Tag Abzug verbleiben !!

Wenn Sie z.B. für die Umrechnung den häufig im Einsatz befindlichen Schlüssel

93837_pastedImage_0.png

verwenden (ScreenShot stammt hier aus LuG - bitte immer im Betreff einer Anfrage auch das verwendete Programm benennen, um zielgerichtet Antworten zu erhalten).dann kommt es in Monaten mit 31 Tagen und "nur" einem Ausfallstag zu keiner Kürzung !!

Mit anderer Umrechnungsformel lässt sich eine Kürzung erreichen, jedoch kommen nach meiner Erfahrung dann regelmäßig Rückfragen wegen unterschiedlicher Tageswerte, da entweder AG, AN oder SV-Träger die Umrechnung nicht nachvollziehen können.

Gruß R. Hein

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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cro
Experte
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Hallo Frau Reker,

noch zwei Ansätze:

1. Haben Sie evtl. das Kind erst in diesem Monat erfasst, so dass LuG jetzt erst erkennt, dass der AG 10 Tage bezahlen muss?

2. Der Mitarbeiter hat geänderte ELStAM und ist in diesem Monat erstmals alleinerziehend; also 20 Tage durch den AG?

Gruß

C. Rohwäder

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gefi
Beginner
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Hallo,

allen herzlichen Dank für die Lösungsansätze.

Es lag tatsächlich an der Umrechnungsformel der Teilmonatsberechnung bei dem einzelnen Mitarbeiter, da der Monat 31 Tage hatte und nur ein Kalendertag gekürzt wurde.

Gruß Heike

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letzte Antwort am 16.08.2016 14:09:24 von gefi
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