Hallo zusammen,
unser Steuerberater wickelt für uns die Löhne ab und sendet diese jeweils um den 20. eines Monats an das Rechenzentrum. Bisher gebe ich den unterschriebenen Begleitzettel immer dann weiter, wenn die Datei von der Bank freigegeben werden soll oder notiere auf dem Begleitzettel das Datum wann die Bank freigeben soll. Nun ging dies leider auch schon schief und die Löhne wurden schon zu früh freigegeben.
Nun wäre es ja theoretisch praktischer und einfacher, wenn mein Steuerberater beim Erstellen der Lohndatei ein Ausführungstermin hinterlegt und ich selbst gebe die Datei dann frei sobald sie vorliegt. Dann sollte es ja automatisch zum gewünschten Termin (Monatsultimo) sein, dass die Löhne automatisch ausgeführt werden.
Mein Steuerberater sagt nun, dass es in einer Schulung hieß, dass man keinen Ausführungstermin hinterlegen könne!!! Stimmt diese Aussage??? Oder gibt es Hürden die Seitens des Steuerberaters überwunden werden müssen, damit er diese Funktion nutzen kann?
Wäre Dankbar für eine kurze Rückmeldung. Danke.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Also in Lodas können Ausführungstermine ohne Probleme hinterlegt werden. Ich kenne mich jedoch nicht in Lohn und Gehalt aus aber da werden Sie hier mit Sicherheit auch noch eine Antwort kriegen.
Nebenfrage meinerseits zielt aber auch auf die Lösung des Problems ab.
Wenn im LODAS die Zahlungsvorschläge generiert werden und via Zahlungsverkehr (Sammelverfahren) an die Bank gehen sollte es doch möglich sein die Zahlungen regulär im Online Banking frei zugeben.
Oder steht dem die spezielle Kennzeichnung als Lohnzahlung entgegen?
Ich suche seit letzter Woche einen Weg den Begleitzettel für einen unserer Mandanten ohne DUO zu ersetzen.
Zugegeben: Ich habe die Suche auf meiner ToDo Liste. Jetzt frage ich einfach mal in die Runde.
Auch in Lohn und Gehalt lässt sich ein Zahlungstermin hinterlegen, z. Bsp. drittletzter Bankarbeitstag als Ausführungstag.
Da sollten Sie mal bei der Bank nachfragen.
Bei den Sparkassen, mit denen wir arbeiten, kann man die DTAUS-Datei über das online-
Banking einlesen und mit den üblichen Methoden freigeben.
Bei der Deutschen Bank funktioniert das wohl nicht.
Mit der Software starmoney soll es wohl funktionieren.
Wenn im Lohn die Zahlungsauswertungen auf "DÜ an Institutionen" eingestellt sind, werden generell die Lohndaten elektronisch an die Bank übermittelt. Damit Sie diese dann im Online-Banking freigeben können müssen Sie sich bei Ihrer Bank melden und denen mitteilen, dass sie Ihnen diese Dateien im Online-Banking bereitstellen sollen. Ein separates Einspielen der Daten ist hierbei nicht notwendig.
Darauf zielte meine Überlegung auch ab. --> Dann verweise ich den Mandanten mal auf ein Gespräch mit seinem Bankberater.
Weil der Begleitzettel ist wirklich nicht mehr zeitgemäß.