Moin,
da ich in der Suche nichts gefunden habe, mal die Frage nach der Aufteilung von Zahlungen nach Betriebsstätten:
Ist es möglich für:
Gehaltszahlungen
VL
bAV und
ggf. KKen pro Betriebsstätte eine separate Bankverbindung zu hinterlegen?
Wir haben den Sachverhalt, dass Betriebe relativ eigenständige Betriebsstätten haben, die die o.g. Kosten von eigenen Konten bezahlen sollen.
Wir arbeiten noch nur mit Lodas. zukünftig mit beiden Systemen, daher wäre ich an einer Antwort für beides interessiert.
Moin,
wir haben mehrere Mandanten mit ähnlichen Vorgaben. Wir haben es einfach dadurch gelöst, dass jede Betriebsstätte auf einer eigenen Mandantennummer läuft. Im Lohnbereich ist dieses Konstrukt gut auflösbar, solange jede Betriebsstätte über eine eigene Betriebsnummer verfügt. Ansonsten muss man mit den Krankenkassen noch einzeln eine Konsolidierung aushandeln.
Schwieriger wird der Fibuteil, da natürlich auch dort getrennt gebucht werden muss. Aber auch das geht hier gut und wird vom Mandanten so gewollt. Am Jahresende gibt es dann eine Konsolidierung mit AP Comfort.
Die Antwort gilt nur für LODAS.
Viele Grüße
Martin Seemann
Vielen Dank. Ich habe sowas schon befürchtet, dieses Model ist hier allerdings nicht gewollt. Mal sehen, ob es noch andere Lösungsmöglichkeiten gibt.
Wir hatten im letzten Jahr auch das Problem. Zwei Betriebsstätte über eine Mandantennummer.
Der Mandat wollte für jede Betriebsstätte eine Bank angelegt haben. Jedenfalls für die Gehälter
Leider funktioniert das bei Lodas nicht. Muss jetzt alles über eine Bank laufen
Moin,
es gibt auch noch eine Alternative, die allerdings auf zwei Betriebsstätten beschränkt ist: Die AN werden gleichlautend mit der Zuordnung auf die beiden Betriebsstätten auf die beiden Abrechnungsgruppen verteilt. Und dann wird die erste Abrechnungsgruppe mit Schlüsselung der Bank A und eine Verarbeitung später die zweite Abrechnungsgruppe mit Umschlüsselung auf Bank B abgerechnet.
Ab der dritten Betriebsstätte sehe ich aber im Moment nur die von mir geschilderte Lösung. Alles andere erhöht den Aufwand erheblich. Durch manuelles Eingreifen wäre es z.B. noch möglich, die Zahlungsträgerdateien in Zahlungsverkehr zu importieren und dann dort die bezogene Bank zu ändern. Aber der Mandant muss sich natürlich auch fragen lassen, warum er nicht auch bei kritischer Betrachtung die beiden naheliegenden Alternativen (eine Bank oder Aufteilung auf mehrere Mandantennummern) als Kompromiss akzeptieren kann.
Viele Grüße
Martin Seemann
Nochmals vielen Dank.
So wie ich das sehe, ist die beschriebene Methode wohl die, die unsere Dienstleister derzeit anwenden. Dadurch werden aber gern mal z.B. die bAV-Beträge von einem falschen Konto überwiesen.
Ich schau mal, wie wir das ggf. anders lösen können ... habe allerdings eine Vorahnung 😉