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Aufstockung Entschädigungszahlung bei Kinderbetreuung nach IfSG

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letzte Antwort am 13.04.2021 11:08:28 von Anja_H
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Anja_H
Beginner
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Nachricht 1 von 4
210 Mal angesehen

Hallo,

 

ein Arbeitgeber möchte die Entschädigung gem. § 56 Abs. 8 Nr. 1IfSG aufstocken.

Wie muss ich den Zuschuss berechnen? Ist der steuer- und sv-pflichtig oder auch frei?

 

Leider habe ich hierzu nirgends etwas gefunden, nur dass die Aufstockung zusammen mit der Entschädigung den tatsächlichen Verdienstausfall nicht übersteigen darf.

 

Vielen Dank!

 

AH

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
184 Mal angesehen

Hallo AH,


ob der Zuschuss in diesem Fall pflichtig oder frei abgerechnet werden muss, können wir rechtlich nicht beurteilen.


Nehmen Sie zur Klärung Ihres Anliegens bitte Kontakt zur zuständigen Gesundheitsbehörde auf.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Lohnfee2020
Beginner
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Nachricht 3 von 4
120 Mal angesehen
Hallo @Anja_H , haben Sie mittlerweile eine Lösung gefunden wie Sie die Aufstockung abrechnen? LG Lohnfee2020
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Anja_H
Beginner
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Nachricht 4 von 4
82 Mal angesehen

Hallo @Lohnfee2020 ,

 

nein, ich habe die Problematik anders gelöst.

 

LG

Anja H.

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letzte Antwort am 13.04.2021 11:08:28 von Anja_H
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