Hallo,
ein Arbeitgeber möchte die Entschädigung gem. § 56 Abs. 8 Nr. 1IfSG aufstocken.
Wie muss ich den Zuschuss berechnen? Ist der steuer- und sv-pflichtig oder auch frei?
Leider habe ich hierzu nirgends etwas gefunden, nur dass die Aufstockung zusammen mit der Entschädigung den tatsächlichen Verdienstausfall nicht übersteigen darf.
Vielen Dank!
AH
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo AH,
ob der Zuschuss in diesem Fall pflichtig oder frei abgerechnet werden muss, können wir rechtlich nicht beurteilen.
Nehmen Sie zur Klärung Ihres Anliegens bitte Kontakt zur zuständigen Gesundheitsbehörde auf.