Hallo, ein Arbeitgeber möchte die Entschädigung gem. § 56 Abs. 8 Nr. 1IfSG aufstocken. Wie muss ich den Zuschuss berechnen? Ist der steuer- und sv-pflichtig oder auch frei? Leider habe ich hierzu nirgends etwas gefunden, nur dass die Aufstockung zusammen mit der Entschädigung den tatsächlichen Verdienstausfall nicht übersteigen darf. Vielen Dank! AH
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