Guten Tag!
Ein Arbeitnehmer bat den Arbeitgeber am 16.09. um einen Aufhebungsvertrag zum 18.09.
Er hat noch 2 Tage Resturlaub, ist auf 100 % Kurzarbeit.
Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden ergeben sich 96 Kurzarbeiterstunden, 16 Stunden müssen voll bezahlt werden (Urlaub).
Das Programm errechnet nur den halben Bruttolohn auf die beiden Tage (oder rechnet es nur 8 Stunden?).
Ich habe jetzt die Differenz über Bewegungsdaten als Bruttolohn eingegeben, würde aber schon gerne verstehen, warum das Programm so wenig errechnet.
Austrittsdatum eingegeben: 18.09.2020
Von mir errechnet:
2.000,--€ Bruttolohn
40 Wochenstunden*13/30 = 173,34 monatliche Stunden
2.000,00 €/173,34 Stunden = 11,54 € Stundenlohn
11,54 € x 16 Stunden (2 Tage) = 184,64 €.
Das Programm errechnet 92,32 € Bruttolohn
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Eventuell die Soll-Arbeitszeit für September beim Mitarbeiter anpassen?
Das habe ich bereits versucht. Änderte nichts! Danke für die Antwort.
Moin,
das liegt an der Umrechnung der Kurzarbeit mit der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit.
Das Festgehalt für den Zeitraum 01.-18.09.2020 beträgt: € 2.000,00 : 30 x 18 = € 1.200,00 (Umrechnung nach Kalendertagen unterstellt).
Die Kürzung des Gehalts für die Zeit der Kurzarbeit beträgt: € 2.000,00 : 173,33 x 96 = € 1.107,71.
Somit wird als verbleibendes Gehalt: € 1.200,00 ./. € 1.107,71 = € 92,29 (wobei dies durch DATEV etwas anders gerundet wird) angesetzt.
Hier hilft tatsächlich nur die manuelle Anpassung des Gehalts für die beiden Tage über die Bewegungsdaten (wenn man nicht die grundsätzliche Umrechnung bei KUG umstellen will).
Viele Grüße
Uwe Lutz
Herzlichen Dank! Das leuchtet mir ein 😉