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Aufhebungsvertrag während Kug Resturlaub

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letzte Antwort am 23.09.2020 08:29:52 von Maharbig
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Maharbig
Beginner
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Guten Tag!

Ein Arbeitnehmer bat den Arbeitgeber am 16.09. um einen Aufhebungsvertrag zum 18.09.

Er hat noch 2 Tage Resturlaub, ist auf 100 % Kurzarbeit.

Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden ergeben sich 96 Kurzarbeiterstunden, 16 Stunden müssen voll bezahlt werden (Urlaub). 

Das Programm errechnet nur den halben Bruttolohn auf die beiden Tage (oder rechnet es nur 8 Stunden?).

Ich habe jetzt die Differenz über Bewegungsdaten als Bruttolohn eingegeben, würde aber schon gerne verstehen, warum das Programm so wenig errechnet.

 

Austrittsdatum eingegeben: 18.09.2020

 

Von mir errechnet:

2.000,--€ Bruttolohn  

40 Wochenstunden*13/30 = 173,34 monatliche Stunden

2.000,00 €/173,34 Stunden = 11,54 € Stundenlohn

11,54 € x 16 Stunden (2 Tage) = 184,64 €.

Das Programm errechnet 92,32 € Bruttolohn

 

sokrates
Erfahrener
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Eventuell die Soll-Arbeitszeit für September beim Mitarbeiter anpassen?

 

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Maharbig
Beginner
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Das habe ich bereits versucht. Änderte nichts! Danke für die Antwort.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

das liegt an der Umrechnung der Kurzarbeit mit der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit.

 

Das Festgehalt für den Zeitraum 01.-18.09.2020 beträgt: € 2.000,00 : 30 x 18 = € 1.200,00 (Umrechnung nach Kalendertagen unterstellt).

 

Die Kürzung des Gehalts für die Zeit der Kurzarbeit beträgt: € 2.000,00 : 173,33 x 96 = € 1.107,71.

 

Somit wird als verbleibendes Gehalt: € 1.200,00 ./. € 1.107,71 = € 92,29 (wobei dies durch DATEV etwas anders gerundet wird) angesetzt.

 

Hier hilft tatsächlich nur die manuelle Anpassung des Gehalts für die beiden Tage über die Bewegungsdaten (wenn man nicht die grundsätzliche Umrechnung bei KUG umstellen will).

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Maharbig
Beginner
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Herzlichen Dank! Das leuchtet mir ein 😉

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letzte Antwort am 23.09.2020 08:29:52 von Maharbig
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