Hallo zusammen,
hatte schon jemand den Fall, dass noch Arbeitsunfähigkeit mit U1-Erstattung vor Einführung der Kurzarbeit im gleichen Monat abgerechnet werden muss. Die AU hat auch vor Beginn der Kurzarbeit geendet.
Finde diesen Fall leider nicht in den Dokumenten.
Danke für einen Tipp.
Da bei Ihnen alles vor dem KUG-Stichtag liegt, rechnen Sie die ganz normale U1-Erstattung ab.
Es ist ein Festgehalt. Wenn ich nur die AU über Fehlzeiten eingebe, kommt keine U1-Erstattung. U1-Erstattung und Kug im gleichen Monat schließt sich wohl aus (was ja auch während der Kug logisch ist).
Hallo,
bei einem Festbezugsempfänger erfassen Sie nur die Fehlzeit Entgeltfortzahlung (mit AU oder Entgeltfortzahlung ohne AU) unter Beschäftigung | Fehlzeiten.
Der AAG-Antrag wird mit diesem Zeitraum erstellt. Der Erstattungsbetrag wird gemäß der hinterlegten Umrechnungsformel errechnet.
Beachten Sie, dass die KUG-Stunden mit der Stammlohnart 410 in diesem Fall über das Kalendarium zu erfassen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
ich habe gestern über die Datev-Hotline eine komplett andere Antwort erhalten. Vorgehensweise nach Dokument-Nr. 5303311 Punkt 3.4.2 - Beispiel Erkrankung des Arbeitnehmers vor Gewährungszeitraum Kug. Gewährungszeitraum Kug ist der komplette Monat März.
Mfg
Habe es gerade getestet. Funktioniert. Ein Gehaltsempfänger vom 13.-15.3. krank. Ab 17.3. Betrieb in Kug. Dazu habe ich nur ab 17.3. im Kalendarium die Ausfallstunden eingeben und einen Erstattungsantrag U1 für o.g. Zeitraum bekommen.
danke für die vielen Tipps! Habe es gestern dann auf gleichem Wege probiert mit KUG ins Kalendarium eingeben und die AU wie gewohnt über die Fehlzeiten. Hat funktioniert!