Hallo zusammen,
wir haben einen Mitarbeiter (privat versichert), der die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bezieht. Da es vor Erreichen der Regelaltersgrenze ist, hat er den Beitragsgruppenschlüssel 3(0)111(0) und Personengruppe 120. Ist es irgendwie möglich, dass nur der Arbeitgeber seinen Teil zur Arbeitslosenversicherung zahlt und der Mitarbeiter quasi "befreit" ist?
Liebe Grüße,
Jessica
Nicht wirklich.
Tankgutschein, Einkaufsgutschein, Inflationsausgleichsprämie, Brutto erhöhen, ... oder der Mitarbeiter hört auf, wenn er die AV nicht zahlen will. 😉
Nein, das ist leider erst mit Erreichen des Lebensalters der Regelaltersrente möglich. Dann ist der Mitarbeiter von der AV befreit. Ich habe gerade auch so einen Fall. Zwar in der gesetzlichen KV, aber sonst der gleiche Fall.
VG
Rosi0812