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Arbeitslosenversicherung

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letzte Antwort am 11.04.2024 16:46:10 von Rosi0812
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JessiKa
Beginner
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Nachricht 1 von 3
184 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

wir haben einen Mitarbeiter (privat versichert), der die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bezieht. Da es vor Erreichen der Regelaltersgrenze ist, hat er den Beitragsgruppenschlüssel 3(0)111(0) und Personengruppe 120. Ist es irgendwie möglich, dass nur der Arbeitgeber seinen Teil zur Arbeitslosenversicherung zahlt und der Mitarbeiter quasi "befreit" ist?

 

Liebe Grüße,

Jessica

pogo
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 3
146 Mal angesehen

Nicht wirklich.

 

Tankgutschein, Einkaufsgutschein, Inflationsausgleichsprämie, Brutto erhöhen, ... oder der Mitarbeiter hört auf, wenn er die AV nicht zahlen will. 😉

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Rosi0812
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
91 Mal angesehen

Nein, das ist leider erst mit Erreichen des Lebensalters der Regelaltersrente möglich. Dann ist der Mitarbeiter von der AV befreit. Ich habe gerade auch so einen Fall. Zwar in der gesetzlichen KV, aber sonst der gleiche Fall.

 

VG

Rosi0812

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letzte Antwort am 11.04.2024 16:46:10 von Rosi0812
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