Guten Tag,
ich muss eine Arbeitsbescheinigung für einen Mandanten erstellen, den wir seit 01.2024 nicht mehr abrechnen. Ich habe alles wie bekannt gemacht (im Mai 2024). Jetzt sagt die Agentur für Arbeit es wurde keine Bescheinigung übermittelt. Ich kann auch kein Auswertungsabruf machen, bekomme da immer die Info "keine Daten vorhanden", also kann ich auch nicht kontrollieren ob die Bescheinigung erstellt wurde.
Meine Frage: wie kann ich eine Arbeitsbescheinigung für einen Altmandanten erstellen? Muss ich in den zuletzt von uns abgerechneten Monat gehen und die AB versenden?
vielen Dank für Eure Hilfe
R.Kruß
Wenn die Bescheinigung nicht verschickt worden ist, steht eigentlich immer im Fehlerprotokoll, was das Problem war.
Das gibt es doch, oder auch nicht? Was findest du denn in LODAS Auswertungen mit aktuellem Datum?
Ein Wechsel in einen anderen Bearbeitungsmonat ist jedenfalls nicht notwendig.
@BecKru schrieb:den wir seit 01.2024 nicht mehr abrechnen.
Hat der Mandant keine Angestellten mehr oder habt ihr den an eine andere Kanzlei abgegeben? Wenn letzteres, DATEV oder nicht-DATEV?
Es gab auch kein Fehlerprotokoll, ich konnte die AB ganz normal versenden. Ich rechne den Mandanten seit Januar nicht mehr ab, deswegen habe ich auch keine Auswertungen.
Der Mandant wird über eine neue Kanzlei, seit Januar, abgerechnet. Welches Abrechnungssystem bei der neuen Kanzlei benutzt wird, weiß ich nicht.
@BecKru schrieb:ich konnte die AB ganz normal versenden.
Nochmal langsam von vorne:
letzte Abrechnung (bei euch) 12/23
aktueller Bearbeitungsmonat 01/24
Und du hast dann eine Abrechnung für welchen Monat gesendet?
Wenn der Mandant abgegeben ist und ihr keine Abrechnungen mehr macht, solltest du da nur noch Probeabrechnungen machen und die Arbeitsbescheinigung über das Menü anfordern. Sonst gibt das nämlich Chaos bei den Meldungen.
@BecKru schrieb:Welches Abrechnungssystem bei der neuen Kanzlei benutzt wird, weiß ich nicht.
Wurde der Mandant über DATEV abgegeben (dann ist auch klar, warum du keine Auswertungen mehr zurück bekommst, weil das RZ sagt "hast du keine Rechte für, ist nicht mehr dein Mandant") oder musstest du die Daten alle manuell (über DALY o.ä.) für den neuen Berater exportieren?
Wenn die neue Kanzlei auch mit DATEV arbeitet, sollten die auch die Arbeitsbescheinigung erstellen können. Oder ziehen die historischen Abrechnungsdaten nicht mit um, @metalposaunist?
@rschoepe schrieb:
Oder ziehen die historischen Abrechnungsdaten nicht mit um, @metalposaunist?
Bin ich mir leider nicht zu 100% sicher, weil es da auf's wie ankommt. Hab' jetzt nicht alles gelesen.
Es ist ganz genau so, wie du es schreibst. Bei uns zuletzt 12.2023 abgerechnet ab 01.2024 neue Kanzlei + neuer Arbeitgeber (Mandant wurde übernommen)
Jetzt wird eine AB benötigt für eine MA. Ich habe diese AB im Mai 2024 über das Menü versendet.
Es gab keinen Hinweise und keine Fehlermeldung.
Nun sagt die Agentur für Arbeit, es ist keine AB übermittelt worden. Ich habe versucht einen "nur Auswertungsabruf" zu machen, um zu sehen ob die AB übermittelt wurde, dies geht natürlich auch nicht (ich bekomme den Hinweis: es sind keine Daten vorhanden). Ich habe keine Probeabrechnung / Abrechnung / Bewegungsdaten versendet.
Wie kann ich (Abrechnungsstelle) nun, für den ehemaligen Mandanten eine AB versenden? Da ich ihn ja nicht mehr abrechne, wahr meine Idee/ Frage es im Bearbeitungsmonat 12.2023 zu versuchen.
Hallo @BecKru,
welches Austrittsdatum ist denn bei dem Mitarbeiter hinterlegt?
Wenn dieses bereits im Jahr 2022 war, kann keine Arbeitsbescheinigung mehr erstellt werden.
Nachberechnungen sind immer nur für das aktuelle und das Vorjahr möglich.
Gerne sehen wir uns den Sachverhalt einmal gemeinsam an. Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen
Service-Kanal an uns.
@Jacqueline_Schön, und wie wird das ab nächstem Jahr, wenn ich eine Arbeitsbescheinigung Vorvorjahr erstellen möchte? Dann sind wir ja in 2023 und die elektronische Bescheinigung ist Pflicht. Hat DATEV schon irgendwelche Pläne, wie das gehen soll, oder dürfen wir uns dann alle mit dem SV-Meldeportal verbegnügen?
Hallo,
die Antwort finden Sie in folgendem Thread "Arbeitsbescheinigung Vorvorjahr erstellen".
Guten Morgen,
das Austrittsdatum ist der 31.12.2023.
Ich wende mich nächste Wochen an Sie.
VG R. Kruß
Das müsste seitens der Datev auch mal nachgebessert werden, da die Arge länger als 2 Jahre zurück geht.
Gruß