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Arbeitsbescheinigung wöchentliche Arbeitszeit fehlt oder fehlerhaft

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letzte Antwort am 08.10.2024 08:11:30 von Private09
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Saskia87654
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Hallo, ich brauche einmal Hilfe bei einer Arbeitsbescheinigung. Ich bekomme immer den Fehler: BEA: Die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit ist nicht vorhanden oder fehlerhaft. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben. Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1070718.

 

 

ich habe schon alles versucht. In den Mandantendaten ist die Regelmäßige Arbeitszeit hinterlegt. Und unter Personaldaten auch. Vielleicht hatte noch jemand das Problem zuvor…

Die Arbeitnehmerin ist Teilzeit hat bis 02/2024 28Stunden die Woche gehabt und ab 03/2024 32Stunden.

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Saskia87654,


für die Erstellung einer Arbeitsbescheinigung und einer Bescheinigung über Nebeneinkommen sind die Arbeitszeiten entsprechend zu hinterlegen. Dafür haben Sie verschiedene Möglichkeiten.


Welche dies sind, finden Sie in unserem Hilfedokument 1070718 unter Punkt 3.2.


Bitte prüfen Sie auch, ob die Arbeitszeiten für den betroffenen Mitarbeiter bereits seit dem Eintritt hinterlegt sind.


Sollte dies der Fall sein, wenden Sie sich bitte über einen unserer weiteren Servicekanäle an uns, damit wir Ihre Schlüsselungen eingehender prüfen können.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Private09
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Hallo, was war denn hier die Lösung, bitte?

Bei uns kommt der gleiche Fehler, obwohl alles hinterlegt ist... DANKE

 

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Private09
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Die Arbeitszeit ist rückwirkend erfasst worden und der Fehler bleibt dennoch der Gleiche und keine Arbeitsbescheinigung...?! Das Fehler-Hinweisprotokoll gibt m.E. nicht wirklich Aufschluss, wo man dann noch ändern soll!?

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Private09
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Oder liegt das am neuen Update?! wg. BEA

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Private09
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Hilfreich im Dokument u. im Fehlerprotokoll wäre 

 

die AZ muss rückw. ab Eintritt mit einer Abrg. im RZ vorhanden sein, sonst ist die Arb.besch. manuell zu erstellen...

 

versuche nun noch mal mit Stammdaten senden u. neuem ARb.besch. abruf...vielleicht funktioniert dies.

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n_h_2015
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Hallo,
bin vermutlich keine echte Hilfe, da wir nur gezwungen mit LODAS bei Datenüberträgen arbeiten, ansonsten mit Lohn und Gehalt.

Du hast geschrieben, du hast die Arbeitszeit geändert, wir müssen immer den Grund dafür hinterlegen.

Liegt es evtl. daran?

 

Gruß nh

 

 

 

 

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Private09
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Hallo und danke für Feedback.

HAbe nun die 9Euro bei dem externen Anbieter von dATEV genutzt

die DATEN müssen rückw. ab Eintritt drin sein, was hier zwar noch angeschubst wurde aber nicht mehr im RZ verarbeitet wurde, daher kommt dann keine Arb.besch.

 

Habe nun noch mal stammdaten gesendet u. versuche morgen dann noch mal, ob es viell. doch ohne Abrg. sondern nur mit den Stammdaten funktioniert...

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Private09
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Man kann, anders als vom ext. Anbieter erläutert, die Stammdaten mit der geänderten AZ ins RZ senden und dann die DÜ Arb.besch. manuell anstoßen. Dann wird diese auch erstellt. LÖSUNG 🙂

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letzte Antwort am 08.10.2024 08:11:30 von Private09
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