Hallo, ich habe einen Mitarbeiter dessen Krankengelbezug am 28.11.23 endet. Er wird auch nicht wieder arbeiten kommen. Er war beim Arbeitsamt und das Amt möchte gern die Arbeitsbescheinigung übermittelt bekommen.
Ich habe die Bescheinigung erstellt und gespeichert , kann sie jedoch nicht senden. Der Punkt "DÜ Arbeitsbescheinigungen" ist inaktiv. Über das SV net habe ich es versucht, doch da sind die Felder "Kündigung zum..." Pflichtfelder, doch er ist ja nicht gekündigt.
Kann mir jemand weiterhelfen bzw. sagen ob man vor Ende Krankengeldbezug so eine Bescheinigung elektronisch übermitteln muss bzw. wenn ja wie ich diese übermittle.
Danke schon mal im Voraus
Im Formular bei sv.net bei den Abwesenheitszeiten ohne Entgelt gibst du für den Krankengeldzeitraum als Art nicht Krankengeld, sondern Aussteuerung ein. Dadurch werden andere Kündigungsfelder keine Pflichtfelder mehr.
Danach nur noch Ende des Beschäftigungsverhältnisses mit dem Krankengeldende belegen.
Dieses Vorgehen wurde mit so von der Hotline erklärt.
Hallo und danke für diese Antwort.
Betrifft das jetzt das Formular bei Datev oder bei Sv Net ?
sv.net, hätte ich dazu schreiben können.
Andererseits gibt es die oben genannten Felder exakt so bei Datev ja nicht. 😉
🙄Ja , das habe ich auch gerade gemerkt. Ich finde das Ausfüllen im SV net kompliziert, ständig Fehlermeldung 😖
Hallo,
wenn der Mitarbeiter lediglich ausgesteuert ist erfassen Sie im Kalender ab dem Tag, ab dem kein Krankengeld mehr bezogen wird, den Ausfallschlüssel „KA“. Ein Austrittsdatum ist nicht erforderlich.
Mit der Erfassung des Ausfallschlüssels „KA“ wird der Mitarbeiter dennoch sofort sozialversicherungsrechtlich abgemeldet.
Jedoch ist für die Erstellung der Arbeitsbescheinigung erforderlich, dass der Ausfallschlüssel auch abgerechnet wurde – der Menüpunkt DÜ Arbeitsbescheinigungen… ist dann aktiv. D. h., die Arbeitsbescheinigung können Sie erst erstellen, wenn Sie sich im Abrechnungsmonat 11/2023 befinden.
Hallo Frau Preuß, vielen Dank für Ihre Antwort. Das hilft mir sehr weiter. Wie ich gestern von der Krankasse erfahren habe, ist der Tag der Aussteuerung schon der 16.10.2023. Somit werde ich den Mitarbeiter wie von Ihnen beschrieben abrechnen.