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Arbeitsbescheinigung und Kündigungsschutzklage

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letzte Antwort am 16.12.2024 15:05:15 von Jacqueline_Schön
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andreaschmidt
Beginner
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Liebe Community,

 

folgender Sachverhalt:

 

AN wurde fristlos zum 23.10.2024 gekündigt. Kündigungsschutzklage wurde erhoben. Gerichtstermin ist im Januar. 

Das Arbeitsverhältnis wurde bis zum 23.10. 2024 abgerechnet. Urlaubsanspruch besteht. Eine Urlaubsabgeltung wurde nicht gezahlt. 

 

AN fordert nun Arbeitsbescheinigung an.

Welche Angaben sind bei Leistungen im Zusammenhang mit der Beendigung anzugeben?

 

Zunächst einmal ungewiss, da Kündigungsschutzklage eingereicht wurde? 

Bei Arbeitsentgelt über das Beschäftigungsverhältnis hinaus? Nein 

Oder müsste hier auch ungewiss angegeben werden. 

Urlaubsabgeltung: nein oder ungewiss? 

Es wurde ja weder Arbeitsentgelt über das Beschäftigungsverhältnis  noch Urlaubsabgeltung gezahlt.


Mir ist nicht klar, ob die Fragen zum derzeitigen Abrechnungsstand zu beantworten sind (also mit nein) oder in Bezug auf ggf. zukünftige Gerichtsentscheidungen, die noch unbekannt sind.  


Hat da von Euch jemand Erfahrung?

 

VG

 

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 4
203 Mal angesehen

alles, was ggf. kommen könnte, auf ungewiss

LG
VM
cro
Experte
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Nachricht 3 von 4
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Aktuell antworten Sie in allen Bereichen mit ungewiss. Genaueres wird es ja erst nach dem Gerichtstermin im Jan-Feb 2025 geben. 

 

Letzte Änderungen für die Lohnsteuerbescheinigung 2024 gegenüber dem Finanzamt müssen am 28.02.2025 übermittelt sein!

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
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Hallo,

 

rechtlich können wir Sie nicht beraten.

 

Halten Sie bitte Rücksprache mit der Agentur für Arbeit, wie in diesem Fall vorzugehen ist.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 16.12.2024 15:05:15 von Jacqueline_Schön
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