Liebe Community, ein Mitarbeiter hat bei uns eine Nebenbeschäftigung aufgenommen und bezieht bei seinem Hauptarbeitgeber KUG. Dafür muss eine Bescheinigung über Nebeneinkommen nach 313 SGB (III) erstellt werden. Ich nutze das Modul Bescheinigungswesen. Es wird nach Arbeitsentgelt einschl. Sachbezogene gefragt. Beim Abruf der Daten wird als Bruttoentgelt das gesamte Brutto inklusive steuerfreier Zuschläge ausgewiesen, im Netto sind die Zuschläge selbstverständlich auch enthalten. Mit stellt sich die Frage, ob das so korrekt ist? Als Hinweis ist auf der Bescheinigung angegeben, dass alle Einnahmen, die unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erarbeitet wurden, anzugeben sind (auch vermögenswirksame Leistungen); dazu gehört auch der Wert von Sachbezügen (Arbeitsentgelt i.S. des 14 SGB IV). In dem Fall würden die steuerfreien Zuschläge bei der Anrechnung auf das KUG berücksichtigt. Ist das so korrekt, oder muss ich da manuell eingreifen? Bisher haben die Daten in anderen Bescheinigungen über das Bescheinigungsmodul immer gepasst, deshalb widerstrebt es mir da manuell etwas zu ändern. Deshalb meine Frage, ist es korrekt, dass die steuerfreien Zuschläge für die KUG Anrechnung mit einfließen? Ich hoffe, mir kann jemand helfen. Vilele Grüße
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