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Arbeitsbescheinigung nicht elektronisch möglich; Mandatsübernahme zum 01.01.22; Austritt Mitarbeiter 30.04.23

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letzte Antwort am 18.05.2023 21:18:38 von GBuhr
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SJ_2020
Fortgeschrittener
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566 Mal angesehen

Liebe Community,

 

aktuell habe ich die Anforderung zur Erstellung einer Arbeitsbescheinigung. 

 

Ff. Sachverhalt liegt vor:

Mandatsübernahme zum 01.01.2022. Eintritt Mitarbeiter 01.11.2021 - Austritt Mitarbeiter 30.04.2023. Daher liegen uns alle für die Arbeitsbescheinigung erforderlichen Lohnabrechnungszeiträume vor.

 

Lt. Fehlerprotokoll kann jedoch die Arbeitsbescheinigung nicht maschinell übermittelt werden und es wird auf SV-Net verwiesen. Ursache lt., lt. Dokument 1022287, wie im Anhang beigefügt.

 

Habe ich etwas übersehen oder kann ich diese tatsächlich nicht über DATEV übermitteln? Wenn das tatsächlich so wäre, dann kommen auf mich, auf Grund der hohen Fluktuation, etliche Arbeitsbescheinigung über SV-Net zu.

 

Vorab vielen Dank für den Erfahrungsaustausch.

StarkWo
Einsteiger
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Nachricht 2 von 4
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Tja, deshalb ist es auch so unverständlich, dass weiterhin keine Funktion der digitalen Übermittlung aus dem Programm Bescheinigungen möglich ist.

 

Dass das absolut nicht zufriendestellend ist, darüber ist man sich hier glaube ich einig.

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 4
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Hallo,

 

damit die Arbeitsbescheinigung erstellt und übermittelt werden kann, müssen die unten angegebenen Stammdaten vorliegen. Fehlen diese kann die Arbeitsbescheinigung nicht erstellt werden.

 

Steuerliche Daten unter Punkt 1.1. der Bescheinigung 1 Jahr

Entgeltdaten unter Punkt 5 der Bescheinigung 2 Jahre oder 1 Jahr, wenn mindestens 150 Kalendertage (5 Monate) mit Entgeltfortzahlung vorliegen

Arbeitszeiten unter Punkt 4 der Bescheinigung 3,5 Jahre

Sozialversicherungsdaten unter Punkt 2.3 und 2.4 der Bescheinigung 5 Jahre

Fehlzeiten unter Punkt 2.2 der Bescheinigung 5 Jahre

 

Diese Information finden Sie auch im Dokument 1022287 .

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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GBuhr
Beginner
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Nachricht 4 von 4
424 Mal angesehen

Hallo Herr Stein,

 

vielen Dank für die Auflistung der Voraussetzungen. Aber gerade in der Praxis-(Realität ) sind die vorgenannten Voraussetzungen aus den unterschiedlichsten Gründen (Mandatsübernahmen/wechsel, etc.) nicht immer so vollständig vorhanden. Und dann ???? Ich arbeite schon sehr lange mit dem Program LODAS von DATEV. Ich war auch meist (sehr) zufrieden mit der Anwendung. Aber leider hat meine Zufriedenheit in den letzten Jahren mehr und mehr gelitten. Die besonderen Anforderungen während der Corona Pandemie und KUG halte ich natürlich fairer Weise den Entwicklern zu Gute. Aber die zahlreichen Änderungen (auch im Hinblick der zunehmenden Digitalisierung) verläuft aus meiner Sicht immer mehr Praxisfremd. Wieso kann ich z.B. Bescheinigungen nicht  - wie bisher -  im Programmteil "Bescheinigungen" manuell erstellen und elektronisch übersenden? Als noch die Papierabgabe möglich war, konnte ich im Wesentlichen die Bescheinigungen erstellen und entsprechend weiterleiten.

 

Ich möchte mit einem Programm arbeiten und nicht mit zahlreichen Alternativ-Programmen. Leider werden immer mehr Programmlösungen in diverse Teilprogramme ausgelagert (andere Anwendungsbereiche wie z.B. Thema EÜR)

 

Es ist aus meiner Sicht schade, dass die DATEV bei einigen Entwicklungen die BASIS - nämlich die Anwender immer mehr aus den Augen verliert. Ich bin mal gespannt, wie die Lösung im Zusammenhang mit dem Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz aussieht, wobei diesmal auch DATEV von den nicht immer nachvollziehbaren politischen Entscheidungen abhängig ist.

 

 

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letzte Antwort am 18.05.2023 21:18:38 von GBuhr
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