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Arbeitsbescheinigung nach Abgabe Lohn vor einem Jahr

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letzte Antwort am 16.04.2025 09:17:38 von wicki04
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GF63
Beginner
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Hallo liebe Lohnexperten,

wir haben den Lohn eines Mandanten ab 05/24 an einen Lohndienstleister abgegeben. Jetzt benötigt eine Mitarbeiterin, die sich seit Mitte 04/24 bis lfd. in Elternzeit befindet, eine Arbeitsbescheinigung, da das Arbeitsverhältnis zum 15.04.25 gelöst wurde. Ich habe erfolglos versucht in dem letzten abgerechneten Monat eine Bescheinigung abzurufen. Muss ich jetzt alle Monate ohne Entgelt abrechnen und in der Auswertungssteuerung DÜ an Institutionen umschlüsseln, um in den Monat der Kündigung (04/25) zu gelangen, oder hat jemand eine Bessere Idee? Vorab schon einmal herzlichen Dank.

durchschnittsbenutzer
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 3
96 Mal angesehen

@GF63  schrieb:

wir haben den Lohn eines Mandanten ab 05/24 an einen Lohndienstleister abgegeben. Jetzt benötigt eine Mitarbeiterin [...] eine Arbeitsbescheinigung, [...]

Vorab schon einmal herzlichen Dank.


Vorschläge:

- der aktuelle Lohndienstleister erstellt die Arbeitsbescheinigung

- SV-Meldeportal

 

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wicki04
Fortgeschrittener
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Sie haben den Lohn vor fast einem Jahr an einen neuen Dienstleister übergeben und eigentlich nichts mehr damit zutun.

 

Der neue Dienstleister muss sich hier kümmern und die Arbeitsbescheinigung über das SV-Meldeportal machen. Das liegt nicht mehr in ihrem Verantwortungsbereich, der Austritt ist jetzt in 04/2025. Über DATEV werden sie keine Arbeitsbescheinigung rausbekommen. 

KOB
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letzte Antwort am 16.04.2025 09:17:38 von wicki04
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