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Arbeitsbescheinigung erst nach Abrechnung des letzten Beschäftigungsmonats

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letzte Antwort am 28.10.2024 11:17:44 von Lohnabrechnung_2021
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Audata
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
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Ein MA wurde am 15.10.2024 zum 15.11.2024 gekündigt. Er muss sich beim Arbeitsamt melden. Ich soll eine Arbeitsbescheinigung erstellen. In den aktuellen Brennpunkten steht, dass die Übermittlung einer Arbeitsbescheinigung nur noch nach Abrechnung des letzten Beschäftigungsmonats möglich ist.

 

Der Arbeitgeber ist Schätzer! Das bedeutet, dass ich den November 2024 Anfang Dezember 2024 abrechne und dann erst die Arbeitsbescheinigung erstellen kann?!? In den Anforderungsschreiben der Agentur für Arbeit steht immer, dass es nicht notwendig ist, den letzten Abrechnungsmonat abzuwarten. Warum ist es nicht mehr möglich, eine Bescheinigung vorab zu erstellen?? 

 

Hatte jemand auch schon dieses Problem?

 

Danke vorab für die Unterstützung. VG

pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 3
1017 Mal angesehen

@Audata  schrieb:

Warum ist es nicht mehr möglich, eine Bescheinigung vorab zu erstellen?? 


Siehe:

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/BEA-Arbeitsbescheinigungen-Lodas-vollabgerechneter-Monat-sonst/m-p/451601/highlight/true#M110739

 

 

Du kannst am 16.11. eine Vorwegabrechnung des MA machen und dabei die Arbeitsbescheinigung übermitteln.

Lohnabrechnung_2021
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
1008 Mal angesehen

Guten Tag,

 

ich habe genau das gleiche Problem und musste deswegen letzte Woche bereits mehrere Arbeitsbescheinigungen manuell über das SV-Meldeportal machen, was ein riesiger Zusatzaufwand ist.

 

Wir sind auch Schätzmandat und erstellen die Abrechnungen immer zum 10. des Folgemonats. Die Mitarbeiter benötigen ihre Arbeitsbescheinigungen aber früher und nicht erst nach der letzten Abrechnung.

 

Bei der Arbeitsagentur steht extra, dass man nicht die letzte Abrechnung abwarten muss. Ich hatte das bisher immer so gehandhabt, dass ich die Arbeitsbescheinigung meistens schon vor der letzten Abrechnung übermittelt habe mit den bis dorthin vorliegenden Entgeltdaten. Mit der letzten Abrechnung ging dann nochmal ein Update raus mit den vollständigen Entgeltdaten bis zum Austritt.

 

Ich bekomme jetzt bei den Bescheinigungen vorab auch immer eine Fehlermeldung, dass die Bescheinigung  nicht erstellt werden kann, da noch nicht alle Beschäftigungsmonate abgerechnet wurden.

 

@DATEV: Warum wurde das geändert, dass man die Arbeitsbescheinigung nicht mehr vorab (also wenn noch nicht bis einschließlich des Austrittsmonats abgerechnet wurde) übermitteln kann? Und vor allem, wird es hoffentlich bald wieder möglich sein? Vielen Dank im Voraus für eine Auskunft hierzu.

 

PS: Habe gerade im anderen Thread ( BEA - Arbeitsbescheinigungen / Lodas - vollabgerec... - DATEV-Community - 449659 )gelesen, dass die Programmlogik wohl extra dahingehend geändert wurde, dass eine Vorabübermittlung nicht mehr möglich ist. Und das hört sich so an, als ob das auch so bleiben wird.

 

Schade, aber dann ist DATEV für Arbeitsbescheinigungen nicht mehr sinnvoll nutzbar. Eine Vorwegabrechnung ist an der Stelle auch keine Lösung für mich.

 

Viele Grüße

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letzte Antwort am 28.10.2024 11:17:44 von Lohnabrechnung_2021
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