Ein MA wurde am 15.10.2024 zum 15.11.2024 gekündigt. Er muss sich beim Arbeitsamt melden. Ich soll eine Arbeitsbescheinigung erstellen. In den aktuellen Brennpunkten steht, dass die Übermittlung einer Arbeitsbescheinigung nur noch nach Abrechnung des letzten Beschäftigungsmonats möglich ist. Der Arbeitgeber ist Schätzer! Das bedeutet, dass ich den November 2024 Anfang Dezember 2024 abrechne und dann erst die Arbeitsbescheinigung erstellen kann?!? In den Anforderungsschreiben der Agentur für Arbeit steht immer, dass es nicht notwendig ist, den letzten Abrechnungsmonat abzuwarten. Warum ist es nicht mehr möglich, eine Bescheinigung vorab zu erstellen?? Hatte jemand auch schon dieses Problem? Danke vorab für die Unterstützung. VG
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