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Arbeitsbescheinigung bei Ende Krankengeld

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letzte Antwort am 23.03.2021 09:25:38 von Sabrina_Simmerlein
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tbehrens
Fachmann
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Ein Arbeitnehmer ist seit dem 16.12.2019 im Krankengeldbezug. Das Krankengeld endet zum 02.05.2021. Er hat sich jetzt arbeitslos gemeldet. Ich habe bereits das Ende Krankengeld zum 02.05.2021 erfasst und ab 03.05.2021 neue Unterbrechung mit Grund "Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld" erfasst.

 

Nun soll eine Arbeitsbescheinigung elektronisch übermittelt werden. Ich habe keine Kündigungsdaten, da der AN nicht gekündigt ist. Außerdem müssten Daten von 2019 gemeldet werden. Kann über Lodas diese Arbeitsbescheinigung erstellt werden oder muss ich über das Programm Bescheinigungen dies manuell erstellen?

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 3
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Hallo,

 

soweit ich weiß, geht es in dem Fall nur manuell - oder über svnet.

 

Aber machen Sie am besten auch eine Bescheinigung der letzten 12 Monate vor Beginn des Krankengeldes, denn einfach nur "die letzten 12 Monate" würden Sie 0,00 € bescheinigen.

LG
VM
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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,


aufgrund der erfassten Fehlzeit "Ende Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld" wurde für den Mitarbeiter/in eine Abmeldung mit Meldegrund 30 erstellt. Damit die Arbeitsbescheinigung korrekt erstellt wird, sind ähnliche Felder, wie bei einer Kündigung/Entlassung zu hinterlegen.


Zur Abstimmung der einzugebenden Werte, setzen Sie sich bitte mit der Agentur für Arbeit in Verbindung.

 

Welche Abrechnungsergebnisse bescheinigt werden, haben wir für Sie im Dokument 1070718 Bescheinigungen elektronisch annehmen (BEA) unter Punkt 3.2 Bescheinigte Abrechnungsergebnisse zusammengefasst. 

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.03.2021 09:25:38 von Sabrina_Simmerlein
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