Hallo Community,
ich brauche mal das Schwarmwissen. Zurzeit bearbeite ich einen Betriebsübergang nach § 613 a BGB mit Lodas zum 01.04.2024.
Alle Arbeitnehmer*inne wurden bei dem „übergebenden“ Unternehmen mit Austrittdatum 31.03.2024 erfasst. Auch der Auswahlreiter: „Austritt wegen organisatorischen Gründen/Betriebsübergang“ wurde gewählt.
Jetzt mein Hilfeersuchen-bei der Arbeitsbescheinigung:
Grundsätzlich hat ja jede/r Arbeitnehmer*in einen Anspruch auf eine Arbeitsbescheinigung bei Austritt.
Wenn ich jetzt das Kontrollkästchen „Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat elektronisch übermitteln“ aktiviere – fordert mich Lodas auf die Kündigungsdaten einzugeben.
Doch so richtige Kündigungsdaten habe ich ja nicht – Betriebsübergang.
Bitte teilt mir mit, ob es hierfür eine Lösung gibt. Wenn ja, bitte beschreiben.
Vielen Dank im Voraus. Danke.
MfG Anzi11
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Diese Bescheinigung ist doch nur auf Anforderung (MA oder Arbeitsagentur) zu erstellen. Da die MA ja nahtlos "weiterbeschäftigt" sind, ist aktuell keine §312 Bescheinigung nötig.
Wenn doch jemand nicht übernommen wird, dann muss es ein offizielles Schreiben geben, aus dem die entsprechenden Daten zu entnehmen sind.
Warum sollten alle Arbeitnehmer eine Arbeitsbescheinigung erhalten? Die sind ja weiterhin beschäftigt und werden nicht arbeitslos. Sie erstellen doch sonst sicher auch nicht für jeden ausscheidenden Mitarbeiter eine Arbeitsbescheinigung .
Für Mitarbeiter die wirklich ausscheiden und in die Arbeitslosigkeit gehen könnten sie das Feld : „Kraft Gesetzes“ (oder so ähnlich-kann im Feierabend nicht nachsehen 😉 )wählen.