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Arbeitsbescheinigung Beschäftigungsort ändern

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letzte Antwort am 18.03.2024 14:45:08 von ullmann
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sharibik1997_
Einsteiger
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Nachricht 1 von 11
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Hallo zusammen,

 

lässt sich der Beschäftigungsort in der Arbeitsbescheinigung irgendwie ändern? Bis letzten Jahres haben wir diese Angabe immer manuell angepasst  und es dann als pdf ausgegeben. Jetzt, wo es digital übermittelt werden muss, funktioniert das leider nicht mehr. Auch nicht, wenn ich es manuell ändere und danach erst übermittel. Gibt es hier eine Lösung? Wir haben verschieden Einstellungsorte, aber der Hauptsitz ist woanders. Es sind aber keine unterschiedlichen Betriebsstätten oder Betriebsnummern.

 

Liebe Grüße und Danke

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


der Beschäftigungsort wird durch die Eingabe des Beschäftigungsbetrieb aus LODAS unter Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit Register Allgemeine Angaben befüllt.


Der Beschäftigungsbetrieb in dem der Mitarbeiter beschäftigt ist, muss unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Beschäftigungsbetriebe angelegt sein.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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HJansen
Einsteiger
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Hallo Frau Frohmeyer,

 

das ist so nicht korrekt, auch wenn ich mit L+G abrechne, aber das gleiche Problem habe. Am 29.03.2017 (!) habe ich hierzu bereits einen Servicekontakt zu DATEV gesandt, bis heute hat sich aber nichts geändert.

Menschen arbeiten in einer globalen Welt, sodass es durchaus die Regel ist, dass Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der BRD bei einem in Ausland ansässigen Arbeitgeber arbeiten, aber in der BRD sv-pflichtig sind/bleiben. Man nehme z.B. Außendienstmitarbeiter, die grenzüberschreitend tätig sind, seit Corona vermehrt Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten usw.

Leider wird dann als letzter Beschäftigungsort die ausländische Anschrift des Arbeitgebers auf der Arbeitsbescheinigung angegeben. Das führt immer wieder zu zusätzlichen Fragen seitens der Agentur für Arbeit und zu Mehrkosten für den Mandanten. 

In der Vergangenheit haben wir die Bescheinigung daher auch manuell über das Bescheinigungswesen erstellt. 

Mit der Umsetzung von BEA ist das nicht mehr möglich.

 

Freundliche Grüße,

Hubertine Jansen

 

 

rschoepe
Fachmann
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Ich habe @Kristin_Frohmeyer so verstanden, dass man einen zweiten Beschäftigungsbetrieb mit der relevanten Adresse in Deutschland anlegt und die betreffendem Mitarbeiterïnnen diesem zuweist. Oder auch entsprechend mehr, je nachdem, wie verstreut sie sind.

 

Alternativ habe ich gerade bei einem Lohn-Mandat geschaut, bei dem wir die einzige deutsche Mitarbeiterin einer italienischen Firma abrechnen. Hier ist in den Adressdaten die deutsche Adresse (der Mitarbeiterin) angegeben, bei der abweichenden Postanschrift die italienische Adresse der Firma (NB: LODAS kommt hier nicht damit klar, dass es sich um eine ausländische Anschrift handelt). Bescheinigung 209 listet als Beschäftigungsort die deutsche Adresse.

rschoepe_0-1689079266466.png

rschoepe_0-1689079635166.png

 

/e: Richtige Zensur ist schwierig, mkay.

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HJansen
Einsteiger
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Hallo,

das kann meiner Meinung nach nicht die Lösung sein, da diese Daten dann auch mit Betriebsnummer als Beschäftigungsbetrieb über die Betriebsdatenpflege gemeldet werden.

Gleichfalls ist der Beschäftigungsbetrieb der Sitz des Arbeitgebers nicht zwingend der Beschäftigungsort. Das ist z.B. bei Vertriebsmitarbeitern/Außendienstmitarbeitern der Fall, die dann über die gesamte BRD verstreut sind.

Hier müsste dann fälschlicherweise für jeden ein Beschäftigungsbetrieb erfasst werden.

Es bräuchte also ein weiter Feld für weitere Angaben: Beschäftigungsort

 

Im Bescheinigungswesen von DATEV gab es ja auch die Möglichkeit, hier manuelle Änderungen vorzunehmen

 

 

rschoepe
Fachmann
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@HJansen  schrieb:

da diese Daten dann auch mit Betriebsnummer als Beschäftigungsbetrieb über die Betriebsdatenpflege gemeldet werden.


Dafür gibt es ja die oberste Checkbox, die man abwählen kann. (Und ganz unten trägt man bei den "virtuellen" Betrieben dann die Nummer des Hauptbetriebs für die gemeinsame Datenübermittlung ein.) 😉

Stimmt schon, dass das keine besonders schöne Lösung ist (aber es ist zumindest eine Lösung, da DATEV in LODAS und LuG ja nur noch rechtlich notwendige Änderungen nachpflegt, bis irgendwann™ Lohn online kommt), andererseits dürfte sie für die wenigsten Lohnmandate überhaupt benötigt werden. Toll wäre natürlich, wenn man aus Bescheinigungen (also dem Programm) heraus Bescheinigungen nicht nur drucken, sondern nach Bearbeitung auch elektronisch an die zuständigen Stellen übermitteln könnte. Aber das wird wohl auch nicht mehr kommen.

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ullmann
Beginner
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Hallo Frau Frohmeyer,

 

ich finde es schade, dass es keine andere Möglichkeit gibt.

Ich habe einfach nur das Problem, dass die Firma an eine anderen Ort umgezogen ist und der betreffende Mitarbeiter noch vor dem Umzug bei der Firma beschäftigt war. Da ist die neue Adresse nicht korrekt und es gibt Ärger mit dem Amt.

 

Ich wünsche mir deshalb dringend auch eine bessere Lösung. Ich möchte nicht jedes mal das SV-Meldeportal bemühen, wo ich dann alles neu eintragen muss. was Zeit kostet. (Wie auch die Suche nach dieser Lösung und die Umsetzung derselben.)

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Ullmann

 

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Ullmann,

 

wurde denn die neue Adresse des Arbeitgebers in den Adressdaten und dem Beschäftigungsbetrieb aktualisiert?

 

Dann wird unter Punkt 2.1 der Arbeitsbescheinigung beim letzten Beschäftigungsort auch die korrekte Adresse angezeigt. 

 
Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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ullmann
Beginner
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Nachricht 9 von 11
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Hallo Frau Friedrich,

 

ja, das hatte ich.

Der Mitarbeiter ist aber in 2023 ausgetreten und braucht den alten Beschäftigungsort im Formular.

 

 

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


entschuldigen Sie, dann habe ich Sie hier falsch verstanden.


In diesem Fall müssen Sie tatsächlich die Arbeitsbescheinigung über das SV-Meldeportal erstellen, da immer der aktuelle Beschäftigungsort angedruckt wird.
Bisher ist eine manuelle Bearbeitung leider nicht möglich.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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ullmann
Beginner
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Nachricht 11 von 11
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Danke für Ihre Bemühungen.

Ich finde es nur schade, dass es keine Möglichkeit von Meldungen über die DATEV als Portal geschaffen wurde.

Die Umsetzung in LODAS ist im übrigen mangelhaft. Ich kann vorab nicht sehen, wie die Einträge dann im Formular erfolgen. Und eine Korrektur des Formulars wurde übrigens nicht gesendet.

Die Lösung mit dem SV-Meldeportal ist extrem sperrig. Ich habe SV-net nur maximal 2 mal im Jahr gebraucht. Und soll mir jetzt für jeden Mandanten einen einzelnen Zugang schaffen. Alles wird elektronisch "besser". Eigentlich wird die Bürokratie größer und der Arbeitsaufwand in der Kanzlei dadurch viel höher. 

Warum gelingt eigentlich die Speicherung der Lohndaten für 4 Jahre immer noch nicht. Laut Gesetz muss 4 Jahre gespeichert werden! Das ist zum Beispiel bei den Arbeitsbescheinigungen wichtig. Ich soll den Amt ab Februar 2022 was elektronisch senden, was aber so nicht möglich ist. Ich habe dann das Programm Bescheinigungen dazu benutzt, das Formular wurde aber nicht angepasst, weil ja alles elektronisch gemeldet werden soll.... Und im SV-Meldeportal darf ich dann ALLES per Hand eintragen..... (mit Daten, die ich mir aus dem Programm Lohn-Archiv zusammensuche) 

Und ich wollte das Portal eigentlich nicht nutzen, weil dann auch die Gefahr besteht, Daten fehlerhaft zu melden, gewollt oder ungewollt. Die Daten sind dann sozusagen inkonsistent. (Wie gesagt, wenn alles ordentlich gemacht wurde, brauche ich nichts extra zu übermitteln.)

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Ullmann

 

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
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letzte Antwort am 18.03.2024 14:45:08 von ullmann
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