Ich hab mal wieder ein Problem mit einer Arbeitsbescheinigung, die trotz BEA Vortragswerten nicht erstellt wird 🙄 Und ich würde gern vermeiden, das SV Meldeportal nutzen zu müssen.
Zum Sachverhalt:
Mitarbeiter hat in 07/22 angefangen und ist zum 28.2.2026 ausgeschieden. Wir machen die Lohnabrechnung seit 10/22 über LODAS. Damals wurden die Vortragswerte in den Lohnkonten erfasst.
Was ich versucht habe:
1. Arbeitsbescheinigung abrufen ohne irgendwelche Eingaben. Ergebnis:
2. neuer Versuch mit folgenden Eingaben:
Ergebnis: siehe 1.
3. mehrere weitere Versuche
- mit Arbeitszeit Gültigkeit ab 09/2022 (wegen 3,5 Jahre)
- mit abw. durchschnittlicher AZ eines Vollzeitmitarb. = 40 Std (obwohl es ja nicht abweicht)
- mit Grund der Arbeitszeitänderung = Sonstiges
- mit Dauer der Betriebszugehörigkeit (auf der Registerkarte Entgeltdaten/Betriebszugehörigkeit)
Ergebnis immer: siehe 1.
Hat noch jemand eine Idee?
Es nervt! Echt jetzt! Vor allem weil man jedes mal erst warten muss, bis die Rückmeldung aus dem RZ kommt. Danke, DATEV!
Die BEA-Vortragswerte müssen vor dem Abruf der Arbeitsbescheinigung verarbeitet werden, also erst einmal die Stammdaten senden und erst nach der Verarbeitung den BEA-Abruf auslösen.
Hab ich versucht, Herr @Uwe_Lutz , brachte leider auch keine Besserung...
Na gut, ich hab es jetzt nicht mit jeder möglichen Kombination an Eingaben probiert... 🤔
Hallo @hexhex,
wir schauen uns den Sachverhalt gerne genauer an.
Wenden Sie sich dazu bitte über einen anderen Servicekanal an uns.
Hab jetzt einen Servicekontakt erstellt und bin gespannt auf des Rätsels Lösung... ich werde hier berichten.
Des Rätsels Lösung laut Datev:
Weil ich schon Lohnkonto-Vortragswerte erfasst habe, können die BEA-Werte nicht berücksichtigt werden.
Aber die Lohnkonto-Vortragswerte werden auch nicht berücksichtigt? Was für eine sch...
Da muss man erstmal drauf kommen.
Also noch ein Grund mehr, warum unterjährige Mandantenübernahme Mist ist.