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Arbeitnehmer ohne regelmäßige Arbeitszeit (EEL Meldung) LuG

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letzte Antwort am 22.08.2024 14:51:41 von Sophie_Hümmer
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Nicole-
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 4
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Guten Morgen,

 

ich habe eine Mandanten mit Lohnempfängern.

Die Mitarbeiter haben einen AV mit einen Stundenvolumen von 151 bis 173 Stunden.

Für für Abrechnung ist eine 35 Std Woche hinterlegt.

 

Die Mitarbeiterin ist nun in K6 und die Krankenkasse hatte sich telefonisch gemeldet.

Die KK benötige beim DÜ-Protokoll Entgeltersatzleistung unter Punkt 4. Arbeitszeit die letzten drei Monate der tatsächlich gearbeiteten Stunden.

 

Und nun mein großer Ärger.

Bei Lodas gibt es den Haken Arbeitnehmer ohne regelmäßige Arbeitszeit (<- wenn alles so einfach wäre)

 

Bei Lohn und Gehalt finde ich nichts.

Weder bei den Arbeitszeiten

Noch bei Krankenzeiten

Noch bei SV-Daten -> Entgeltersatzleistung

Noch bei Monatsstammdaten, wo ich auch schon unter Arbeitszeitkonto die Arbeitszeit der letzten 3 Monate eingetragen habe.

 

Nichts führte zum Erfolg.

 

Bevor ich mich heute wieder über die verschiedenen Programmversionen schwarz ärgere, frage ich mal in die Runde.

 

Lieben Dank.

b_b_
Einsteiger
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Nachricht 2 von 4
275 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

in den Organisationseinheiten bei Standardentlohnung auf "Sonstiges" setzen (ab dem Monat, der bescheinigt werden soll)- dann müsste es eigentlich in LuG klappen.

Zumindest werden hier dann die letzten 3 Monate ENTGELT bescheinigt.

 

Viel Erfolg und Grüße

BB

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Nicole-
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Hallo,

 

danke für deine Nachricht.

Die Krankenkasse möchte unbedingt die Stunden zum Verdienst haben.

 

Gruße Nicole

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DATEV-Mitarbeiter
Sophie_Hümmer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
201 Mal angesehen

Hallo,

 

die bescheinigten Entgeltzeiträume in der EEL-Meldung richten sich nach der hinterlegten Standardentlohnung beim Mitarbeiter. Sie können die Zeiträume dem Dokument 1021951, Kapitel 10 entnehmen.


Bei der Standardentlohnung Stundenlohn werden die Arbeitszeiten nur für die letzten drei Monate bescheinigt, wenn in jedem der drei Monate Überstunden angefallen sind. Wenn nicht in jedem Monat Überstunden angefallen sind, wird nur die Arbeitszeit des letzten Entgeltabrechnungszeitraums bescheinigt.

Beste Grüße Sophie Hümmer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.08.2024 14:51:41 von Sophie_Hümmer
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