Hallo,
ich habe einen Mitarbeiter, der normaler Weise durchschnittlich 10 Stunden pro Woche arbeitet (Dienstag: 8 Stunden; Donnerstag 1 x im Monat: 8 Stunden). Er erhält ein monatliches Festgehalt.
Ich habe bisher auf Mitarbeiterebene unter Stammdaten -> Arbeitszeiten -> Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten folgendes eingetragen:
In 02/2026 sollte er aber an folgenden Tagen gearbeitet:
Nun ist er vom 16.02.-18.02.2026 krank gewesen. Der Arbeitgeber möchte gerne, dass ich die Erstattung für die beiden Arbeitstage (17.02.2026 und 18.02.2026 mit jeweils 8 Stunden beantrage).
Gemäß diesem Beitrag Unregelmäßige Arbeitstage, Kranktage in LuG - DATEV-Community - 43991 habe ich nun folgendes gemacht:
Für den AAG-Antrag wird der Erstattungsbetrag nun auch korrekt berechnet.
Allerdings steht auf dem Antrag
Ist das so korrekt? Oder wie kann ich das ändern?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich versuche es einmal:
Ich habe bisher auf Mitarbeiterebene unter Stammdaten -> Arbeitszeiten -> Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten folgendes eingetragen:
- Wöchentliche Arbeitszeit: 10,00
- Dienstag: 8,00
- Donnerstag: 2,00
Das sind hilfreiche Informationen zu dem Arbeitnehmer. Die können Sie im Monats-Kalender aber immer individuell ändern.
Alle weiteren Stammdateneinträge in der Rubrik -Arbeitszeiten- könnten in Ihrem Fall gelöscht werden.
Ist das so korrekt?Oder wie kann ich das ändern?
Nach obigem Vorgehen direkt in die > Bewegungsdaten > Kalendererfassung beim Mitarbeiter gehen.
Am 17. und 18. dann im Kalender -K-, LA 1650* und 8 Stunden für den vollen -1- Tag eintragen. Das wars! Die U1-Erstattung wird erstellt.
*LA 1650: Nur eingeben, wenn der AN keinen monatlichen Bruttobezug hat, sondern Std.-Löhner ist.
In LuG gibt es die Registerkarte
Arbeitszeiten
- Wöchentliche Sollarbeitszeit
hier nach Kalenderwochen die Stunden jeder Woche des Monats eintragen
Im Kalender
automatisches Erfassen der Anwesenheit anhaken
und dann funktioniert es
Genau so habe ich es ja gemacht.
Allerdings kann ich unter Stammdateneinträge in der Rubrik -Arbeitszeiten die Daten nicht löschen, da der Mitarbeiter bereits seit 2020 dort beschäftigt ist.
Die Arbeitszeiten wurden jetzt in 2026 das erste Mal auf andere Tage verschoben.
Meine Frage war, ob das so korrekt ist, dass bei der täglichen Arbeitszeit 5,00 Stunden im AAG-Antrag stehen. Wird da immer der Durchschnitt genommen?
Anbei Auszug aus dem AAG-Antrag
Die Arbeitszeiten wurden jetzt in 2026 das erste Mal auf andere Tage verschoben.
Dann haben Sie sicher den Gültigkeitszeitraum ab 2026 angepasst und auf die richtigen Tage verteilt. Wie gesagt, dass kann im Kalender auf die täglichen Bedürfnissen angepasst werden.
Meine Frage war, ob das so korrekt ist, dass bei der täglichen Arbeitszeit 5,00 Stunden im AAG-Antrag stehen. Wird da immer der Durchschnitt genommen?
Ein Durchschnitt ist mir nicht gegenwärtig, sondern nur der Zugriff auf die Arbeitszeit-Stammdaten. DATEV rechnet nach Arbeitstagen ab. Wenn also im Kalendarium -1- Tag steht, sind die Stunden nachrangig für einen AAG-Antrag bei Festbezügen.