Hallo zusammen,
ein Mandant hat mehrere Betriebsstätten - jede Betriebsstätte hat eine eigene Mandantennummer.
Nun sollen einige Mitarbeiter bei beiden Betriebsstätten arbeiten - wie muss dies erfasst werden?
D.h. ein Mitarbeiter erhält z.B. bei Betriebsstätte A/Mdt. Nr. 1: 1.000,- € und bei Betriebsstätte B/Mdt. Nr. 2: 1.500,-€
Da die Lohnsteuer konsolidiert wird, haben die Mitarbeiter dann 2x die Steuerklasse 1 und erhalten 2 Lohnabrechnungen? Die Progression stimmt dann nicht mehr? Kann dies auch irgendwie konsolidiert werden?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Auch wenn die „Lohnsteuer“ konsolidiert wird, gilt das für die Lohnsteuer-Anmeldungen der einzelnen Betriebsstätten also für die gesamten Mitarbeiter., die dann zusammengefasst werden.
Die Lohnsteuer beim einzelnen Mitarbeiter kann nicht konsolidiert werden.
Bei ihrer genannten Konstellation müsste meines Erachtens bei der ersten Betriebsstätte mit z.B. Steuerklasse 1 und jede weitere Beschäftigung in der weiteren Betriebsstätte mit Steuerklasse 6 abgerechnet werden, wenn es so über die Gehaltsabrechnungen gelöst werden soll.
Hallo,
rechtlich können wir Sie nicht beraten.
Bitte halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt, wie die Mitarbeiter abgerechnet werden sollen.
Die AN könnten sich ja auch jeweils einen Freibetrag und einen Hinzurechnungsbetrag eintragen lassen.
Lohnsteuerlich ist es aber nur ein Arbeitgeber. Sie können diese auch über ELStAM nicht mehrfach anmelden (als Haupt- und Nebenarbeitgeber).
M.E. müsste die Abrechnung über eine der Betriebsstätten erfolgen und die Zuordnung der Kosten dann über die Buchführung vorgenommen werden.
@Uwe_Lutz schrieb:M.E. müsste die Abrechnung über eine der Betriebsstätten erfolgen und die Zuordnung der Kosten dann über die Buchführung vorgenommen werden.
Sehe ich ähnlich. Bei uns wird das auch bei einzelnen MA´s so gemacht. Wir nutzen eh Kostenstellen und buchen da den Aufwand der betroffenen MA´s auf einer Weiterberechnungs-Kostenstelle und stellen das dann dem 2. UN 1:1 in Rechnung.
Hallo Herr Lutz,
Sie haben da vollkommen Recht nicht nur lohnsteuerrechtlich handelt es sich einen Arbeitgeber. Wir haben die Aufteilung auch über die Buchhaltung gemacht.
Ich hatte da was anders im Kopf.🙈😁