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Arbeitgeberzuschuss Kurzarbeitergeld lohnsteuerfrei bis 80%: neue Lohnart?

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letzte Antwort am 08.05.2020 20:54:31 von schlappi007
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schlappi007
Einsteiger
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Liebe Datev,

 

durch das Corona Steuerhilfegesetz (06.05.2020) wurde ja beschlossen, dass der Zuschuss zum KUG angelehnt an das SV-Recht bis 80% lohnsteuerfrei sein soll. Wann kann seitens Datev mit einer neuen Lohnart hierfür gerechnet werden? Da das ganze schlauerweise von der Regierung rückwirkend zum 01.03.2020 beschlossen wurde, haben wir erheblichen Mehraufwand durch (schon wieder eine) Korrekturabrechnung. Keiner denkt da oben mal praktisch nach! Was das für Zeit (und auch Geld) kostet! Nun ja, ändert nichts: meine Frage: können wir in absehbarer Zeit mit einer neuen Lohnart rechnen? Ich habe schon selbst versucht, die Lohnart 5010 zu kopieren und die Steuerfreiheit einzustellen, lässt sich aber bei dem Lohnartenkern nicht bedienen. Ich will mir da auch nichts zerschiessen. Ich zögere die Abrechnung so weit möglich schon heraus, damit nicht zu viele Korrekturen erfolgen müssen und arbeite mit Abschlägen, andererseits soll ja auch der Leistungsantrag KUG zeitnah raus... 

 

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

aktuell ist dies doch noch ein Gesetzesentwurf, auch wenn damit zu rechnen ist, dass dies zeitnah so verabschiedet wird.

 

Bevor aber das Gesetz nicht tatsächlich beschlossen ist, wird eine Umsetzung im Lohn-Programm kaum erfolgen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

t_r_
Allwissender
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Ich glaube mal nicht, dass das was bis zum 11.05.2020 wird. Löhne April 2020 werden Sie wohl zumachen können und entsprechende Leistungsanträge abgeben können.

 

Das Gesetz ist ja auch noch nicht durch. Wahrscheinlich Formsache, aber manchmal...

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t_r_
Allwissender
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Ach, da bin ich doch glatt unterbrochen worden und Sie sind schneller... nicht mehr aufgefallen

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bodensee
Allwissender
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Und wieder einmal doppelt. 

 

Hatte ich gestern in einem Thread auch schon geschrieben, da gings um die Anpassung vom Excel Tool von Datev. 

 

Als Stb und als Mitarbeiter eines slochen sollte man doch vor solch einer Frage mal nachsehen ob der erhaltene Hinweis auch tatsächlich Gesetz ist ( meines Wissens inkl. heute Gesetzentwurf -auch wenn ich jetzt nicht noch auf den Seiten des BMF nachgesehen habe. 

 

Kein Gesetz = > keine neue Lohnart

 

Vorab Gedanken dazu machen, damit das dann möglichst schnell umgesetzt werden kann, klar aber mehr auch nicht. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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schlappi007
Einsteiger
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Sorry für die Unruhe - ich hatte den 6.5. bereits als Beschluss gesehen, aber ja Sie haben Recht. Dann vertagen wir das Ganze. Danke trotzdem für die Antwort.

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letzte Antwort am 08.05.2020 20:54:31 von schlappi007
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