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Arbeitgeber verstorben (Privathaushalt) - Erben übernehmen

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letzte Antwort am 23.10.2024 15:36:57 von tbehrens
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S_Harnischmacher
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
256 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe aktuell den Fall, dass der Arbeitgeber (Privathaushalt) bereits im Juni verstorben ist und die Erben den Betrieb weiterführen.

 

Kann mir hier jemand weiterhelfen, wie die weitere Verarbeitung im Lohn erfolgt? Vor allem in Bezug auf

  • Lohnsteuer (generell wird eine neue Steuernummer beantragt) - könnte die Steuernummer ggf. überschrieben werden?
  • Betriebsnummer - kann die bereits vorhandene weiter genutzt werden?
  • BG/Unternehmensnummer - kann auch diese weitergenutzt werden?

 

Oder einfacher gefragt: Muss hier ein neues Mandat für den Lohn angelegt werden oder könnten die Daten "überschrieben" werden? 

 

Hatte diesen Fall zufällig schon jemand?

 

Vielen Dank schon einmal!

 

DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
187 Mal angesehen

Hallo,


grundsätzlich können Sie bei allen drei Themengebieten (Lohnsteuer, Betriebsnummer und BG) in der bestehenden Mandantennummer, die vorherigen Eingaben überschreiben.


Auch ist die Anlage einer neuen Mandantennummer möglich.


Allerdings können wir Sie diesbezüglich rechtlich nicht beraten.


Daher empfehlen wir Kontakt mit den einzelnen Institutionen aufzunehmen und zu klären, wie Sie die Abrechnung des Mandanten weiter fortführen können.

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
tbehrens
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 3
141 Mal angesehen

@S_Harnischmacher  schrieb:

ich habe aktuell den Fall, dass der Arbeitgeber (Privathaushalt) bereits im Juni verstorben ist und die Erben den Betrieb weiterführen.

Davon ausgehend, dass wir hier nicht vom Haushaltsscheckverfahren sprechen (ansonsten würden Sie Lodas nicht verwenden), ist für mich Arbeitgeber im Privathaushalt identisch mit jeden anderen AG.

 

Wir verwenden die Mandantennummer in Lodas weiter.

Haben die Daten auf die Erbengemeinschaft umgeschrieben.

 

Neue Steuernummer wird vergeben.

Betriebsnummer behalten wir i.d.R. bei.

Neue Unternehmensnummer wird vergeben.

Beendigung alte Unternehmensnummer.

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letzte Antwort am 23.10.2024 15:36:57 von tbehrens
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