Hallo,
ich habe aktuell den Fall, dass der Arbeitgeber (Privathaushalt) bereits im Juni verstorben ist und die Erben den Betrieb weiterführen.
Kann mir hier jemand weiterhelfen, wie die weitere Verarbeitung im Lohn erfolgt? Vor allem in Bezug auf
Oder einfacher gefragt: Muss hier ein neues Mandat für den Lohn angelegt werden oder könnten die Daten "überschrieben" werden?
Hatte diesen Fall zufällig schon jemand?
Vielen Dank schon einmal!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
grundsätzlich können Sie bei allen drei Themengebieten (Lohnsteuer, Betriebsnummer und BG) in der bestehenden Mandantennummer, die vorherigen Eingaben überschreiben.
Auch ist die Anlage einer neuen Mandantennummer möglich.
Allerdings können wir Sie diesbezüglich rechtlich nicht beraten.
Daher empfehlen wir Kontakt mit den einzelnen Institutionen aufzunehmen und zu klären, wie Sie die Abrechnung des Mandanten weiter fortführen können.
@S_Harnischmacher schrieb:ich habe aktuell den Fall, dass der Arbeitgeber (Privathaushalt) bereits im Juni verstorben ist und die Erben den Betrieb weiterführen.
Davon ausgehend, dass wir hier nicht vom Haushaltsscheckverfahren sprechen (ansonsten würden Sie Lodas nicht verwenden), ist für mich Arbeitgeber im Privathaushalt identisch mit jeden anderen AG.
Wir verwenden die Mandantennummer in Lodas weiter.
Haben die Daten auf die Erbengemeinschaft umgeschrieben.
Neue Steuernummer wird vergeben.
Betriebsnummer behalten wir i.d.R. bei.
Neue Unternehmensnummer wird vergeben.
Beendigung alte Unternehmensnummer.