Hallo
Wir betreuen eine Apotheke, die jetzt in nächster Zeit die Covit Selbstest verkauft.
Sie möchten natürlich auch ihre eigenen Mitarbeiter regelmäßig testen.
Muss da evtl ein geldwerter Vorteil berechnet werden?
Oder reicht die Verbuchung des Eigenverbrauchs?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Fragen Sie doch mal beim Finanzamt an, ob das nicht als eigenbetriebliches Interesse zu sehen wäre - dann wären es nämlich einfach nur Betriebsausgaben.
In der Aktualisierung vom 28.12.2020 der Corona-FAQ hat das BMF Stellung zu dieser Problematik bezogen und stellt fest, das die Kostenübernahme kein Arbeitslohn sei, da von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse ausgegangen werden kann.
Dann würde ich diese FAQ ausdrucken und mit einer Kopie der Belege zur Weitergabe der Tests an die Arbeitnehmer abheften.