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Arbeit während Elternzeit

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letzte Antwort am 01.08.2023 09:06:31 von björn
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Gary1961
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
539 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

ich habe wieder mal folgendes Problem: MA reduziert seine Arbeitszeit während gleichzeitiger Elternzeit von 38,5 auf 30,8 Std/Woche. Offiziell abmelden kann ich ihn nicht, da er dann kein Elterngeld bekommt. 

Wir haben bisher für diesen Zeitraum eine neue Personalnummer verwendet. Nun hat die Krankenkasse das Problem, dass er zweimal "angemeldet" ist.

Gibt es hierfür eine andere Lösung??

Ich bin für jeden Tipp dankbar.

Viele Grüße 

 

pogo
Experte
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Nachricht 2 von 4
529 Mal angesehen

Keine Fehlzeit Elternzeit bei der ursprünglichen Personalnummer eingeben und ganz normal mit reduzierter Arbeitszeit abrechnen.

2.1 Beschäftigung während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden und Entgelt über 520,00 EUR erfassen

 

Bei der neuen PNr alles rückgängig machen und danach schauen, ob die SV-Meldungen noch passen.

KatSa
Beginner
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Nachricht 3 von 4
372 Mal angesehen

Hallo,
muss nicht die Elternzeit im Kalender bestehen bleiben, da noch Elterngeld bezogen wird und zusätzlich in Monatsstammdaten noch AG-Leistungen bei Sozialleistungsbezug (Elterngeld brutto und netto beim AN erfragen) ergänzt werden?

Nur so kann doch die Berechnung der SV ordnungsgemäß erfolgen, oder?

 

Fall -> ANin arbeitet während EZ sv-pflichtig neben Bezug von Elterngeld, < 30 Stunden/Woche

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björn
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 4
363 Mal angesehen

Nein. Die Elternzeit darf in solchen Fällen nicht im Kalender bzw. Fehlzeit enthalten sein, da sonst die Abrechnung nicht erstellt wird. Dafür gibt es immer noch die "Elternzeitlasche" im Bereich des Mutterschutzes.

 

Beim Elterngeld muss man ja angeben, dass man während der Elternzeit arbeitet und dadurch wird schon das Elterngeld entsprechend gekürzt. Außerdem bekommt die Elterngeldstelle keine elektronische Meldungen über die Elternzeit.

 

Die Angabe von Pogo ist daher richtig.

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letzte Antwort am 01.08.2023 09:06:31 von björn
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