Hallo! Irgendwie steh ich auf dem Schlauch, bräuchte einmal Hilfe bei der Berechnung des 13. Gehalts bei Eintritt von Lohnbearbeitern:
MA fängt in Firma neu an zum 02.07.
im Arbeitsvertrag ist ein 13. Gehalt vereinbart wie folgt: 1/2 Urlaubsgeld im Juni und 1/2 Weihnachtsgeld im November.
was erhält der AN im November als Weihnachtsgeld?
1/2 Gehalt oder 1/4 Gehalt, da er ja erst 6 Monate tätig ist.
Wenn es genau so:
1/2 Urlaubsgeld im Juni und 1/2 Weihnachtsgeld im November
im Arbeitsvertrag steht, auch genau so. Also 1/2 Weihnachtsgeld.
Wenn es anders im Arbeitsvertrag steht, dann entsprechend anders. Es kommt hier auf die genaue Regelung im Arbeitsvertrag an. Im Übrigen, wenn es nicht genau im Vertrag definiert ist, würde ich mich am im Betrieb üblichen orientieren. Ob es dann, wenn es tatsächlich gerichtlich überprüft werden würde, vom Gericht genauso ausgelegt wird, würde man dann sehen.
Hallo Lohnbüro80,
bei uns wird das 13. Gehalt auch gesplittet ausbezahlt - im Juni und November.
Da der AN am 02.07. angefangen hat, ist 1/2 des 13. Gehaltes zu zahlen.
Ich würde in diesem Fall ein 1/2 Gehalt zahlen. Wenn der Mitarbeiter zb zum 1.10 Eintritt hat halbes Gehalt : 6 x 3
Bei Mandaten frage ich nach. Wenn die es anders wünschen wird es anders errechnet
Danke! Irgendwie hab ich damals wohl zu sehr um die Ecke gedacht und dem AN 1/4 gezahlt, da ich der Meinung war, dass er ja noch kein ganzes Jahr tätig war.