Hallo zusammen,
ich habe einen Mandanten (Speditionsunternehmen) der stellt jetzt einen selbständigen Landwirten als Fahrer ein. Der Landwirt ist in der SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) versichert und möchte da auch versichert bleiben. Ist es richtig, dass in der Kranken- und Pflegeversicherung deshalb keine Beiträge abgeführt werden - also weder von AG noch von AN? Zahlt der Arbeitgeber wie bei einer privaten Versicherung anteilige Beiträge an den Arbeitnehmer?
Falls diese Thematik kennt, wäre ich sehr dankbar für eine Rückmeldung.
Vielen Dank und sonnige Grüße
Ich kenne mich nicht mit Landwirten aus, aber ich denke, dies wird genauso laufen, wie bei einem Unternehmer/ Selbstständigen. Wenn dieser hauptberuflich versichert ist und bereits die Höchstgrenze bezahlt, muss für die Beschäftigung keine Beiträge an KV/PV gezahlt werden, da der AN dies bereits über die Selbstständigkeit zahlt.
Dies müsste aber von der KK bescheinigt werden. Hier sollte bei der SVLFG angefragt werden, wie der Beitragsschlüssel ist.
Hinweis an der Stelle (weil ich eine landwirtschaftliche GmbH abrechne): die Beiträge der SVLFG berechnen sich nach dem "Standardeinkommen", dem die bewirtschaftete Fläche bzw. Zahl der Tiere zugrunde gelegt wird. Da gibt es feste Beitragsstufen, der Höchstbetrag der "normalen" GKV/PKV hilft dort nicht.
Die SVLFG nimmt auch nicht an den verschiedenen elektronischen Meldeverfahren Teil.
Den Fall hatte ich auch mal. Nach Rücksprache mit der SVLFG wurde er wie folgt abgerechnet:
PGRS 113
BGRS 0110
keine Zuzahlung zu KV/PV
RV/AV haben wir damals eine gesetzl. KK gewählt und diese auch als Umlagekasse (Personaldaten/Sozialversicherung/Allgemeine Daten => Reiter Umlage) gewählt.
LG
Anne Koch