Hallo in die Runde,
wie kann man einen Schwerbehinderten in L+G erfassen, dessen Arbeitszeit unter 18 Stunden und somit nicht als Anrechnung gilt.
Ich könnte die Angaben einfach weglassen, was aber auch nicht toll ist, da dieser Mitarbeiter dennoch einen Anspruch auf Zusatzurlaub hat. Daher würde ich die Angaben gerne erfassen.
Ich habe dann probiert, die Daten im Reiter Schwerbehinderung zu erfassen und das Feld Personengruppenschlüssel (dort wo die Anrechnung gesteuert wird) leer zu lassen. Allerdings meckert dann das Programm dass der Schlüssel nicht angegeben ist. Dort gibt es leider keine Auswahl "Keine Anrechnung".
Einfach 1 Anrechnung auswählen und beim Export erkennt er dass es unter 18 Std. sind und wird nicht angerechnet oder wie ist hier die korrekte Vorgehensweise?
Danke für die Mithilfe.
Schöne Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Sie haben alles richtig gemacht.
Lohn und Gehalt erkennt, dass der Mitarbeiter eine Arbeitszeit von unter 18 Stunden wöchentlich hat (Voraussetzung ist, dass die Arbeitszeit unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten bei der Mitarbeitereinstellung hinterlegt ist) und rechnet diesen nicht an.
Viele Grüße aus Nürnberg
Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG
Wie wird ein Schwerbehinderter mit einer Arbeitszeit von 40 Stunden in LuG angerechnet? So richtig verstehe ich die Auswahl in der Erfassung nicht. Leider finde ich dazu auch keine Erklärung.
Hallo,
die Anrechnung für die Ausgleichsabgabe hängt neben der Vollzeitbeschäftigung von weiteren Faktoren ab.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, unter Stammdaten | Personaldaten | Registerkarte „Schwerbehinderung“ alle Angaben zu erfassen, sofern ein Schwerbehindertenausweis vorliegt.
Ausschlaggebend für die Anrechnung ist der Personengruppenschlüssel. Weitere Informationen finden Sie hierzu im Personengruppe ELAN.