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Anrechnung Nebeneinkommen vor Kurzarbeit

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letzte Antwort am 06.05.2021 07:54:22 von Kristin_Frohmeyer
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stoll
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Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage zum Infoservice April 2020.

 

Datev schreibt sinngemäß:

 

Wurde bereits vor KUG eine Nebenbeschäftigung aufgenommen, so wird das Soll-Entgelt gekürzt, wenn das Soll-Entgelt und das Nebeneinkommen die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung übersteigen.

 

Kann mir bitte jemand hierzu eine Quelle nennen?

 

Bisher habe ich nur gefunden, dass eine vor KUG aufgenommene Beschäftigung nicht auf das Ist-Entgelt angerechnet werden muss.

Dazu dass nun evtl. das Soll-Entgelt gekürzt werden muss, habe ich nicht gefunden.

 

Vielen Dank schon mal 🙂

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


folgendes wurde im Info-Service April 2020 veröffentlicht:

 

 

Es ist zu unterscheiden, ob die Nebenbeschäftigung vor oder während Kurzarbeit aufgenommen wurde.

 

Wenn der Arbeitnehmer bereits vor Kurzarbeit eine Nebenbeschäftigung hat, hat das Nebeneinkommen nur in folgendem Fall Auswirkung auf die Berechnung des Soll-Entgelts: 


Wenn das Soll-Entgelt und das Nebeneinkommen zusammen die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung übersteigen, ist das Soll-Entgelt zu kürzen.   

 

Nimmt der Arbeitnehmer während Kurzarbeit eine Nebenbeschäftigung auf, ist das Nebeneinkommen grundsätzlich auf das Kurzarbeitergeld anzurechnen. 


Mit dem sogenannten Sozialschutz-Paket soll vorübergehend auf die Anrechnung ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn die Tätigkeit in systemrelevanten Bereichen, wie z. B. der Landwirtschaft, aufgenommen wird (§ 421c SGB III). 

 

 

Dabei beziehen wir uns im Allgemeinen auf den §106 des SGB III. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit.


Viele Grüße aus Nürnberg,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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stoll
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Hallo Frau Mertel,

 

danke für Ihre Antwort.

Leider steht im § 106 SGB III nichts zu

Wenn das Soll-Entgelt und das Nebeneinkommen zusammen die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung übersteigen, ist das Soll-Entgelt zu kürzen.

 

Folgende Quelle habe ich dazu gefunden, für alle die sie auch gesucht haben:

Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit

über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 13./14.10.2009

 

 

 

 

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FINDUS100
Einsteiger
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Frage:

Im Dokument 5303311 punkt 3.6.1 steht für, dass das Nebeneinkommen über die Bewegungsdaten bei einem Verdienst über 450,00 Euro zu erfassen ist. Hier ist das Burttonebeneinkommen gemeint oder das Netto? Das SV-Brutto?

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


im Feld Nebeneinkommen Kug erfassen Sie den ungekürzten Bruttoverdienst.

Der Bruttoverdienst erhöht bei der Berechnung des auszuzahlenden Kurzarbeitergeldes das Ist-Entgelt.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 06.05.2021 07:54:22 von Kristin_Frohmeyer
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