Hallo zusammen,
ich schiebe jetzt seit Wochen ein Problem vor mir her und weiß nicht weiter.
Ein Azubi ist am 01.07.2020 in das Unternehmen eingetreten. Habe vor der Juli-Abrechnung die ELSTAM-Daten abrufen wollen , da kam die Fehler-Rückmeldung, dass zum übermittelten Meldebeginn bereits von einem anderen AG eine Anmeldung vorliegt. Habe die Juli-Abrechnung dann aber gemacht, da ich vom Azubi erfahren habe, dass sein alter AG ihn wohl noch nicht abgemeldet hat, er denen aber Bescheid gegeben hat. Dachte das erledigt sich dann und ich wollte mir das im August nochmal genau angucken.
Im August kam die Meldung, dass er zum 31.07.2020 schon wieder gekündigt hat.
Also habe ich die August-Abrechnung gemacht mit Austritt 31.07.2020. Da kam die Meldung nach der Abrechnung, dass er nicht abgemeldet werden konnte, weil er überhaupt nicht angemeldet ist. Es wurde verwiesen auf die Info-Datenbank DokNr 1046760, Fehlernummer 552020215. Habe ihn also mit Meldebeginn (wie dort vorgeschlagen) 02.07.2020 angemeldet.
Daraufhin kam jetzt die Rückmeldung, dass die Personalnummer bereits für den 01.-31.07.2020 angemeldet ist und deshalb die elektr. Lohnsteuerkarte nicht übermittelt werden konnte.
Habe das Finanzamt angerufen, der meinte, dass der 01.07.2020 als Meldebeginn wohl nicht möglich ist, aber von seiner Seite aus der 02.07.2020 als Hauptarbeitgeber machbar ist. Genau so hatte ich es ja gemacht....
Wo liegt mein Fehler? Ich verzweifle noch....
Danke schon mal für jede Hilfestellung!
Liebe Grüße
Hallo,
wenn bereits eine Anmeldung zum 31.07.2020 gesendet wurde, ist eine Anmeldung vor diesem Datum leider nicht mehr möglich.
Halten Sie mit dem zuständigen Finanzamt Rücksprache, welche Steuerabzugsmerkmale für den von Ihnen abgerechneten Zeitraum gültig sind.
Diese können Sie dann händisch im Programm zu erfassen und abrechnen.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Mertel,
die Anmeldung ging meiner Meinung nach nie zum 1.7.20 raus.
Will ich ihn anmelden, kommt die Meldung, dass er nicht angemeldet werden kann, da für diese Personalnummer bereits eine Anmeldung vorliegt. Will ich ihn abmelden, kommt die Meldung, dass keine Anmeldung dazu gefunden wird.
Ich verstehe es einfach nicht....werde es jetzt aber auch einfach so belassen, die Lohnsteuerbescheinigung wurde offensichtlich ans Finanzamt übermittelt. Hatte zum Zeitpunkt der Erstellung der Lohnabrechnung die LSt-Klasse etc. händisch eingetragen.
Aber vielen Dank für Ihre Mühe!
Herzliche Grüße
Genau, so lassen, aber zur Sicherheit würde ich noch eine Papierlohnsteuerbescheinigung an das Betriebsstättenfinanzamt schicken mit dem Hinweis, dass wegen technischer Schwierigkeiten die elektronische Übertragung evtl. nicht funktioniert hat.
Ah gute Idee, danke!!!!