Guten Tag,
wenn der Arbeitgeber den Anhänger-Führerschein bezahlt (Dachdecker-Betrieb) ist es ja kein steuer- und sv-pflichtiger Arbeitslohn.
Muss es überhaupt in der Lohnabrechnung erfasst werden, oder ist es ausreichend, wenn die Kosten in der Buchführung als freiwillige soziale Aufwendung gebucht werden?
Lieben Dank für Ihre Antworten.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
als DATEV können wir hierzu keine rechtliche Auskunft geben.
Aber vielleicht kann hier noch ein Teilnehmer aus der Community unterstützen?
Hallo,
wenn es in der FiBu gut dokumentiert ist, reicht die Aufzeichnung dort aus. Hatte gerade einen solchen Fall in der RV-Prüfung.