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Anhänger-Führerschein

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letzte Antwort am 21.12.2023 10:46:09 von Chance
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0815-02
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 4
774 Mal angesehen

Guten Tag,

wenn der Arbeitgeber den Anhänger-Führerschein bezahlt (Dachdecker-Betrieb) ist es ja kein steuer- und sv-pflichtiger Arbeitslohn.

Muss es überhaupt in der Lohnabrechnung erfasst werden, oder ist es ausreichend, wenn die Kosten in der Buchführung als freiwillige soziale Aufwendung gebucht werden?

Lieben Dank für Ihre Antworten.

DATEV-Mitarbeiter
Sophie_Hümmer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
696 Mal angesehen

Hallo,


als DATEV können wir hierzu keine rechtliche Auskunft geben.


Aber vielleicht kann hier noch ein Teilnehmer aus der Community unterstützen?

Beste Grüße Sophie Hümmer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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cro
Experte
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Nachricht 3 von 4
656 Mal angesehen

@0815-02  schrieb:

....................oder ist es ausreichend, wenn die Kosten in der Buchführung als freiwillige soziale Aufwendung gebucht werden?

Lieben Dank für Ihre Antworten.


Halte ich durchaus für machbar. Aber klären Sie das mit Ihrem steuerlichen Berater.

Chance
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 4
616 Mal angesehen

Hallo,

 

wenn es in der FiBu gut dokumentiert ist, reicht die Aufzeichnung dort aus. Hatte gerade einen solchen Fall in der RV-Prüfung.

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
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letzte Antwort am 21.12.2023 10:46:09 von Chance
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