Guten Morgen,
ich habe einen Mitarbeiter, der in Altersteilzeit gehen möchte (Standardfall, 20% Aufstockung). Soweit alles gut...
Der Mandant und ich sind uns nicht einig über die "Zusammensetzung" des ATZ Gehaltes:
Vielen Dank für eure/ Ihre Hilfe
Viele Grüße
Hallo SF0907,
würde ich auch so machen.
Viele Grüße
Sailor
Hallo SF0907,
1. Was sagt der Vertrag ?
Nettoaufstockung ?
RV Aufstockung ?
2. Was soll in der Ruhephase abgerechnet werden/ Wertguthaben ?
Das heißt, wenn ich Beträge in der Ruhephase auch als Brutto benötige, muß ich diese in der Arbeitsphase bilden.
Hallo platinblond,
1. Vertrag liegt mir noch nicht vor, dieser ist grad beim Anwalt zur Prüfung.
20%
80%
Also ganz normal der Standardfall.
2. Das Gehalt und die Stunden sollen halbiert werden.
VG
Hallo @SF0907,
rechtlich können wir diesen Sachverhalt nicht beurteilen.
Im Dokument 5303167 erhalten Sie Informationen zur Abrechnung der Altersteilzeit.
Die Themenbereiche VWL und BAV werden hier auch behandelt.