Hallo zusammen,
ich bekomme seit geraumer Zeit die Meldung:
Mandantendaten!Sozialversicherung!Krankenkassen
Die Betriebsnummern für folgende Krankenkassen fehlen oder sind falsch: 29
Die Datenübermittlung der Beitragsnachweise ist nicht möglich. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
Es handelt sich dabei um die BKK RWE. Es gibt ja nun die energie BKK, die haben wir auch als neue Krankenkasse angelegt. Wie verfahre ich mit der alten Krankenkasse, um diese Meldung loszuwerden?
Viele Grüße
Hallo osp,
die BKK RWE mit der Betriebsnummer 16665321 hat fusioniert. Nachdem 2022 durch Jahreswechsel aus der Abrechnungstiefe raus ist, kann so eine Krankenkasse in den Mandantenstammdaten gelöscht werden. Sie ist im RZ nicht mehr vorhanden und kann auch nicht mehr in LODAS verwendet werden.
Viele Grüße
Martin Seemann
Hallo Martin,
danke für deine Antwort. Ich habe mich getraut, die einfach zu löschen. Es gibt noch ausgeschiedene Mitarbeiter im System, die dieser KK zugeordnet sind. Kann ich die trotzdem einfach entfernen?
Viele Grüße
Hallo osp,
selbst wenn für diese ausgeschiedenen AN noch eine Nachberechnung erforderlich sein sollte, ist es mit dieser KK nicht möglich, da sie im RZ nicht mehr hinterlegt ist. Daher würde kein BN erzeugt werden, sondern nur die Auswertung 30. Es wäre in diesem Fall nur möglich, wenn man dann beim AN auf die Nachfolge-KK umschlüsselt.
Einfach probieren - wenn sie sich löschen lässt, kann es auch kein Problem geben.
Viele Grüße
Martin Seemann
Hallo,
in unserem Hilfe-Dokument: Krankenkassen: Fusionen, Namensänderungen, Neugründungen, Löschungen finden Sie eine Übersicht fusionierter Krankenkassen.
Wie Sie eine Krankenkassenfusion in LODAS erfassen finden Sie in Dokument: LODAS: Krankenkassenwechsel/ Krankenkassenfusion erfassen unter Punkt 3.3.
Auszug aus dem genannten Dokument:
"Beachten Sie, dass Krankenkassen mit nicht mehr gültigen Betriebsnummern nicht vorzeitig gelöscht werden dürfen. Sie werden nach ca. 2 Jahren im Fehler- und Hinweisprotokoll dazu aufgefordert, nicht mehr gültige Krankenkassen zu löschen. Eine Krankenkasse darf nur gelöscht werden, wenn Nachberechnungen in den Zeiträumen vor der Fusion ausgeschlossen werden können. Für den Zeitraum vor der Fusion müssen die Beiträge noch an die vorherige Krankenkasse übermittelt und abgeführt werden."