Hallo, abgesehen von dem Chaos der Fehlerbehebungen im Zusammenhang mit dem neuen UV-Meldeverfahren, habe ich mal eine allgemeine Frage zu dem Thema. Müssen die Stammdaten für 2017 zwingend vor der Januar-Abrechnung abgerufen werden ? Oder ist das auch noch danach möglich?Im Jahreswechsel-Seminar wurde empfohlen, erst nur die Stammdaten für das Jahr 2016 abzurufen.
Ich würde mich über eine Antwort freuen, um wenigstens in einem Punkt etwas Klarheit zu bekommen.
Hallo Moni,
es gibt bei uns mit LuG 10.41 keine Probleme, 2017 abzurechnen, ohne die UV-PIN-Meldung 2017.
Gruß
C. Rohwäder
Theoretisch wäre der Stammdaten-Abruf für 2017 auch noch bis vor der Dezember-Abrechnung 2017 möglich, bis die neue UV-Meldung erstellt werden muss? Ist das richtig?
Hallo Moni,
wohl eher nicht, da ja ab 2017 das monatliche UV-Meldeverfahren gilt. Aber der Januar 2017 wird's wohl ohne aushalten.
Gruß
C. Rohwäder
Müssen, Herr Rohwäder, er wird es ohne aushalten MÜSSEN 😉 ...
Ist doch schön, dass wir trotz allem den Humor noch nicht verloren haben ...
Wenn man den Datenabruf für 2016 und 2017 zusammen gemacht hat, wird erst nur 2016 zurückgemeldet, bei Stammdatenänderung oder Abrechnung Januar das Jahr 2017. Die monatliche Listen für 2017 werden sicher nur erstellt, wenn der Abruf 2017 auch erfolgt oder erfolgt ist, da ja sonst keine Stammdaten für die BG hinterlegt sind.
Die Rückmeldung für 2016 war doch mit Enddatum 31.12.2016. Also spätestens mit Januar-Abrechnung die Stammdaten für 2017 von der BG abrufen.
Hallo Frau Winkler,
wir werden hier definitiv Löhne Januar ohne UV 2017 abrechnen müssen. Und wir werden definitiv aus unser aller Systemhaus eine Lösung dazu bekommen. Ich bin da sehr zuversichtlich.
@Mirko Haas: Wir haben schon Land in Sicht. Pro Mand. inzwischen nicht mehr Stunden, sondern unter 15 Min. für beide Jahre (auch BGN + BG Bau).
Gruß
C. Rohwäder
@Carsten Rohwäder, das sieht bei mir leider anders aus. Ich befürchte, ich habe am Anfang zu viel probiert um es noch irgendwie hinzubekommen ... egal ... irgendwie wird es schon gehen. Im Zweifel dann noch ein paar mehr Wiederholungsabrechnungen für Januar und/oder Dezember ...
Hallo Herr Rohwäder,
auch ich bin auf einem guten Weg. Trefferquote heute 50 %. Hurra!
Ich übe an den Kleinen für den Großen mit 300 MA. Datev meldet sich seit zwei Wochen nicht.
Vielleicht wissen Sie ja, ob ich bei einer Nachberechnung auf den Januar 2016 einen oder alle Mitarbeiter nachberechnen muß. Wenn nicht übe ich weiter!
Aber zu Januar ohne BG-Rückmeldung: Dann machen wir eben mit Februar 2017 eine NB auf Januar 2017. Das können wir doch jetzt alle im Schlaf!
Viele Grüße
V Winkler
Hat es Auswirkungen wenn man den Stammdatenabruf für die BG (hier Bau BG) ab 01.2017 (Neustart in Datev mit Lodas) mehrmals "testweise" durchgeführt hat? Oder muss die letzte Abfrage immer storniert werden. Hierzu hat sich bisher, auch in anderen Forenbereichen noch niemand geäußert.
Habe nämlich auch diverse male den Stammdatenabruf durchgeführt. zum Beispiel einmal vor dem Hotfix und einmal nach dem Hotfix auf Lodas 10.41.
In Auswertungen steht das man warten soll auf die Rückmeldung der BG, welche aber nicht kommt !!! Das alles nervt nur noch. Dachten mit Datev wird alles besser.
Jemand Infos
Ist denn für 2016 der Stammdatenabruf aus dem Vorsystem erfolgt?
Hallo Frau Winkler,
in LuG muss man nur die Gültigkeit 01/2016 eingeben, damit das UV-Meldeverfahren 2016 reibungslos läuft. Wir haben sämtliche PIN-Meldungen zur UV 2016+2017 weit nach dem Mon.-Abschluss 12/2016 eingegeben u. mit dem Mon.-Abschluss 01/2017 kam keine Nachber. 12/2016 und auch keine Fehlermeldungen.
Zu Lodas kann ich leider nichts sagen.
Gruß
C. Rohwäder
Im Vorsystem ist kein Abruf der Stammdaten vorgesehen (das Lohnprogramm wird eingestellt). Für 2016 werden wir mit SV Net arbeiten müssen. Wie gesagt wir starten ganz nackt mit lodas ab 01.2017. Da kann ich ja nix abrufen. Steht auch so geschrieben das Systemwechsler NACH Lodas bei stammdatenabruf 2017 eingeben sollen.
Anders macht das doch keinen Sinn ?
Hallo Zusammen,
danke für die ganzen Beiträge. Um etwas „Verwirrung" rauszunehmen: Der UV-Stammdatenabruf für das Meldejahr 2017 kann auch nach der Januarabrechnung noch vorgenommen werden.
=> Die Aussage von Herrn Rohwäder ist nicht ganz richtig: Den Digitalen Lohnnachweis gibt es ab dem Meldejahr 2016. Die Übermittlung erfolgt nach wie vor jährlich. Die monatliche Auswertung 420 dient nur dem Kontrollzweck. Es erfolgt zwischenzeitlich keine Datenübermittlung.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Schauer,
danke für die Richtigstellung. War aber der Auffassung bei LuG richtig zu liegen. Naja, manchmal eben nicht posten...
Gruß
C. Rohwäder
Vielen Dank noch für die Richtigstellung und auch für die anderen Antworten. Die Januar-Auswertungen der Mandanten, bei denen der digitale Lohn -Nachweis übermittelt wurde, enthalten alle korrekte Angaben. Für die Mandanten, wo es noch nicht funktioniert, hoffe ich auch noch baldmöglichst eine Lösung zu finden.
MfG Moni
Hallo Herr Rohwäder,
so war es nicht gemeint! Wir schätzen Ihre wertvollen Beiträge sehr und möchten nicht darauf verzichten.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG