Hallo, abgesehen von dem Chaos der Fehlerbehebungen im Zusammenhang mit dem neuen UV-Meldeverfahren, habe ich mal eine allgemeine Frage zu dem Thema. Müssen die Stammdaten für 2017 zwingend vor der Januar-Abrechnung abgerufen werden ? Oder ist das auch noch danach möglich?Im Jahreswechsel-Seminar wurde empfohlen, erst nur die Stammdaten für das Jahr 2016 abzurufen.
Ich würde mich über eine Antwort freuen, um wenigstens in einem Punkt etwas Klarheit zu bekommen.