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Allgemeine Frage: ÖPNV Ticket nach Austritt, LSt/SV-Freiheit?

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letzte Antwort am 20.11.2025 10:31:55 von lohnhilfe
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lohnhilfe
Meister
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97 Mal angesehen

Hallo an die Anwender,

 

ich habe mal eine allgemeine Frage, bevor ich versuche, Antworten von RV oder FA zu erbetteln.

 

Ein Mitarbeiter bekommt ein Ticket vom Arbeitgeber gestellt, also brutto rein, netto raus. Jetzt wurde dieses Ticket bei Austritt erst verspätet gekündigt, so dass der ehemalige Mitarbeiter es im nächsten Monat noch nutzen kann. Ist das trotzdem LSt-/SV-frei?

 

Hatte das schon jemand? 

 

Mein Bauchgefühl ist absolut zwiegespalten.

LG
VM
Claudia-
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 5
85 Mal angesehen

Ich würde mal sagen ja. Im Normalfall würde ich da auch keine Abrechnung machen, wenn der AN nicht mehr da ist.

Die Rechnung geht an den AG, dieser zahlt unnötigerweise das Ticket und es nutzt aber niemand. Wer sagt, dass es der ehemalige AN erhalten hat? AG hat einfach nur zu spät gekündigt und das Ticket umsonst bezahlt.

 

Würde anders aussehen, wenn es über mehrere Monate so gehen würde. 

 

 

CLehnen
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
76 Mal angesehen

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeits sind auch solche, die aus einem früheren Dienstverhältnis bezogen werden. Das ÖPNV-Ticket ist zwar grundsätzlich steuerfrei und es passiert betragsmäßig nichts, aber es muss auf der LSt-Bescheinigung ausgewiesen werden.

 

Ganz korrekt wäre vermutlich eine Abrechnung für den Monat, der auf den Austritt folgt, in der nur das Ticket "abgerechnet" wird, und die Erstellung einer LSt-Bescheinigung (Steuerklasse 6 - Nebenbeschäftigung) auslöst. Das Ticket ist ja bei der ESt auf die Entfernungspauschale anzurechnen und deshalb darf man es eigentlich nicht unter den Tisch fallen lassen.

 

So wäre zumindest meine Lösung, wenn man es ganz richtig machen will.

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 4 von 5
29 Mal angesehen

Danke, ja, dass ist wohl die pragmatischste Lösung. Ich muss mit dem Mandanten besprechen, ob er das so machen möchte.

LG
VM
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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 5 von 5
28 Mal angesehen

Danke, das ist sicher die korrekteste Lösung. Ich muss mit dem Mandanten besprechen, ob er das so machen möchte.

LG
VM
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4
letzte Antwort am 20.11.2025 10:31:55 von lohnhilfe
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