Guten Morgen,
gestern wurde das Update eingespielt und ich gehe nun alle Mandanten durch. Soweit so gut...
Nun habe ich einen AN, geboren am 19.10.1959 und hat somit nach Prüftool der DRV die Regelaltersgrenze am 01.01.2026 erreicht. Das Programm sagt aber "Nö, nix Aktivrente". Und nu?
Der AN ist weder schwerbehindert noch im Bergbau tätig.
Er verdient deutlich über 2.000 EUR, ist mit BGS 0320 hinterlegt.
Das Programm sagt "Der Mitarbeiter hat die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht"
Jemand eine Idee?
PS: das ist leider auch einer der Arbeitnehmer die mich schon mehrfach darauf angesprochen haben... 🙄
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Edit:
Aktivrente ab 02/2026 abrechenbar, aber nicht ab 01/2026 obwohl er ja seit 01.01.2026 die Grenze erreicht hat. Hab ich da was verpasst? Geht es da um die juristische Sekunde?
Anspruch auf die Aktivrente besteht ab Februar 2026.Folgemonat nach Beginn Regelaltersgrenze.
Wenn sie in den Februar gehen über die Brennpunkte solle der Mitarbeiter aufgeführt sein.
Hallo,
das steht in den FAQ´s zur Betriebsrente drin:
Die Aktivrente gilt ab dem Folgemonat, in dem Sie die gesetzliche Regelaltersgrenze (siehe Abschnitt I Nummer 2) erreichen.
Beispiel:
Erreichen Sie die Regelaltersgrenze im Mai, dann können Sie die Aktivrente erst ab Juni in Anspruch nehmen.
So gilt sie erst ab 02.2026.
Gruß
Ja, das habe ich dann jetzt auch mal gelesen... ist aber "blöd" für die, die tatsächlich ab dem 1. eines Monats Rentner sind. Danke für die Hilfe
@JenKlaus schrieb:... ist aber "blöd" für die, die tatsächlich ab dem 1. eines Monats Rentner sind. Danke für die Hilfe
Stichtage sind immer blöd! 😉