Liebe DATEV,
jetzt schon seit mehreren Jahren hat die DATEV in LODAS die Möglichkeit, einen AN vor der eigentlichen Abrechnung anzumelden so verschlimmbessert, dass die Anmeldung nur erfolgen kann, wenn die KK schon im letzten Abrechnungslauf bestanden hat!
Vorher konnte ich immer einen AN durch Abruf der Auswertung 61 zusammen mit dem Senden der Stammdaten abrufen.
Verbesserung der DATEV in dieser Problematik: es kommt in LODAS ein Hinweisfenster, welches mich jetzt auf dieses Problem hinweist.
Frage: Ist endlich absehbar, wann es mal wieder, so wie früher, sofort funktioniert ohne wenn und aber? Es ist ja toll, wenn ich sehe, wieviel Mannstunden in die neuen Cloudanwendungen gesteckt werden. Aber es ist voll peinlich, wenn ich dem Mandanten auf Nachfrage sagen muss: sorry, so etwas simples, das kann die DATEV nicht. Muss ich über SV-Meldeportal machen.
Viele Grüße
Martin Seemann
Doch, das kann die DATEV im Programm Lohn und Gehalt. Sehr, sehr viele der hier für LODAS geschilderten Probleme bestehen in Lohn und Gehalt nicht.
...und das macht es für die DATEV doch eher noch peinlicher, oder?
Ja, auf jeden Fall.
Ich wollte nicht so direkt sagen, dass angebracht ist auf Lohn und Gehalt um zu stellen.
Da könnten wir jetzt eine unendliche Diskussion über die Vor- und Nachteile beider Welten aufmachen. Ja, einzelne Vorteile sind sicher nicht zu bestreiten.
Es gibt aber auf jeden Fall überwiegend gute Gründe, dass unser Konzern (ca. 800 Mitarbeiter) bei der DATEV geschlossen in LODAS bleibt, auch mit Blick auf das kommende LOHN Online als Cloudanwendung.
Hallo Herr Seemann,
an dem aktuellen Verfahren zur abrechnungsunabhängigen DEÜV-Anmeldung wird sich nichts ändern.
Wenn die Krankenkasse des Arbeitnehmers im letzten Abrechnungsmonat vorhanden ist und Sie keine DEÜV-Anmeldung erhalten, müssen wir uns den Sachverhalt genauer ansehen. Wenden Sie sich bitte dazu über einen anderen Servicekanal an uns.