Hallo,
wir sind Frühabrechner und rechnen immer ab dem Tag ab, an dem die Gesamtbeitragsnachweise für den aktuellen Monattäglich Übermittelt werden.
In dem DATEV Dokument Art.-Nr. 10449 2020-11-01 "Wichtige DÜ-Termine der DATEV zur Lohnabrechnung 2021" die Spalten mit dem " | ".
Ich stelle mir nun die Frage, kann ich auch davor abrechnen oder habe ich dann etwas zu beachten?
Hintergrund: Ich mache alleine die Abrechnung im Unternehmen und bin zum o.g Zeitraum wo wir sonst Abrechnen nicht da. Überweisung der Gehälter und der SV Beiträge kann ich im Online Banking terminieren aber was habe ich bei der Abrechnung zu beachten?
Hallo dersun,
du kannst auch schon früher abrechnen, da gibt es keine Probleme.
Gruß
OLJA
Hallo Dersun,
du kannst auch früher abrechnen, das mache ich fast immer. Die Beitragsnachweise werden dann auf jeden Fall rechtzeitig übermittelt.
Viele Grüße
Sailor