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Abrechnung von Massagen

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letzte Antwort am 05.05.2026 08:30:18 von tu_heggi
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ElfiBrehm
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
191 Mal angesehen

Hallo Zusammen,


hat jemand Erfahrung mit Massagen?

Der Physiotherapeut kommt 1x im Monat von 8.00-16:00 Uhr mit einer halben Stunden Pause. Er verrechnet der Firma ein Pauschalbetrag von 500€ zzgl. Mwst. In der Zeit können ca. 13 Mitarbeiter behandelt/massiert werden. Die Mitarbeiter beteiligen sich an den Kosten mit 30€.

Wie werden Massagen korrekt abgerechnet. Mir grault es schon davor die abzurechnen.

Zählen diese noch unter Sachbezüge? Kann vom ortsüblichen Preis der Rabatt von 4% abgezogen werden. Welche Lohnart für den Abzug (AN-Anteil) und den geldwerten Vorteil verwende ich?

 

Vielen Dank für eure Einschätzung und Unterstützung.

 

GLH
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 3
151 Mal angesehen

Hallo,

 

würde mal Prävention nach § 20 SGB V --> 600 € überprüfen.

 

Sind die 50 € Sachbezug ausgeschöpft? Wenn nein würde ich es darüber laufen- und alles genau dokumentieren lassen. 

 

Welcher Rabatt von 4% - Rabatt der der Arbeitgeber euch sonst gewährt? Nein, da es keine Dienstleistungen des Betriebs sind sonder "Fremdarbeiten".

tu_heggi
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 3
141 Mal angesehen

Steuerfrei bis 600 €/Jahr wenn Voraussetzungen nach § 3 Nr. 34 EStG erfüllt sind, sonst Einnahme nach § 8 EStG ggfs. Sachbezugsfreigrenze mtl. 50 € - andernfalls Probleme mit Prüfer ggfs. könnte auch ein med. Gutachten erfolgen.

 

Zwar aus 2018 aber gut: IWW Verlag 

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letzte Antwort am 05.05.2026 08:30:18 von tu_heggi
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